Der Kantonstierarzt hat die Alpfahrtsvorschriften für das Jahr 2020 erlassen. Darin werden Vorgaben zu den Themen Tierverkehr, Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierschutz festgehalten. Die Vorschriften sind weitgehend identisch mit denjenigen des Vorjahrs. Eine Neuerung gibt es beim Tierverkehr von Schafen und Ziegen.

Die Alpfahrtsvorschriften gelten für Tiere, welche den Sommer auf einer Alp im Kanton St. Gallen oder in Vorarlberg verbringen. Die aktuellen Vorschriften sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen des Vorjahrs. Eine wichtige Neuerung betrifft den Tierverkehr von Schafen und Ziegen. Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Neu müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).

Situation nach wie vor kritisch

Die Situation in Vorarlberg betreffend Hirschtuberkulose (Tbc) ist nach wie vor kritisch. In gewissen Regionen wurden infizierte Hirsche gefunden. Zudem ist es auch im vergangenen Jahr zu Ansteckungen von österreichischen Sömmerungsrindern gekommen. Um wechselseitigen Krankheitsübertragungen von Hirschen zu Rindern vorzubeugen, sind Schutzmassnahmen zu treffen. Der Alpverantwortliche hat in Absprache mit der Wildhut Weide-Hygienemassnahmen, insbesondere die geeignete Platzierung von Brunnentrögen, Salzlecken und Futtervorlagen, einzurichten.

Blauzungenkrankheit

Da die Schweiz seit Herbst 2017 in der Blauzungen-Zone Serotyp 8 liegt, gibt es Auflagen für den Export von Klauentieren in zonenfreie Länder. Alle empfänglichen Tiere, welche im Ausland gesömmert werden, müssen entweder gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft sein, oder vor dem Verbringen in einem vektorgeschützten Betrieb gehalten worden und nach dieser Zeit negativ auf das Virus getestet sein.

Vorschriften online abrufbar

Die Alpfahrtsvorschriften sind hier abrufbar. Sie können auch beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen, Telefon 058 229 28 70, angefordert werden oder auf der Ratskanzlei der Gemeinde Flawil beziehungsweise Degersheim und bei den Tierärzten eingesehen werden.