Jede Stunde wird auf Schweizer Strassen ein Reh totgefahren. Wie sich Automobilisten nach einem Wildunfall verhalten müssen, um sich nicht strafbar zu machen.

Laut dem Schweizer Tierschutz werden pro Jahr circa 20'000 Wildunfälle gemeldet. Im Schnitt stirbt pro Stunde ein Reh unter den Rädern eines Autos. Die Automobilisten hingegen kommen glücklicherweise meist mit dem Schrecken davon: Lediglich in rund 100 Fällen pro Jahr gibt es Verletzte.

Kollisionen mit Wildtieren kommen praktisch das ganze Jahr über vor, auch in Degersheim. Etwa im Frühling, wenn die Tiere auf Partnersuche sind oder mit ihren Jungtieren die Umgebung erkunden. Weil zudem viele Tiere nachtaktiv sind, kracht es während der Abenddämmerung oder in den frühen Morgenstunden besonders oft. Im Herbst können fliehende Wildtiere besonders in Treibjagdgebieten unvermittelt vors Auto laufen. Die Jagdverantwortlichen wirken dem entgegen, indem sie möglichst von den Hauptstrassen wegtreiben und die Verkehrsteilnehmenden mit Signalisationen auf die Gefahr hinweisen. Trotzdem können gefährliche Situationen auf den Strassen entstehen.

Unfälle mit Tieren müssen in jedem Fall der Polizei gemeldet werden, welche unverzüglich einen Jäger der örtlichen Jagdgesellschaft zur Unfallstelle aufbietet. Wer einfach weiterfährt, macht sich wegen Fahrerflucht und unter Umständen Tierquälerei strafbar. Dies führt auch dazu, dass die Versicherung den Schaden am Fahrzeug nicht bezahlt.

Ausweichmanöver sind gefährlich

Tiere erkennen Strassen und Verkehr nicht als Gefahr. Sie reagieren nicht vorhersehbar. Manche Unfälle liessen sich vermeiden, wenn Automobilisten in der Nähe von Wäldern und Hecken das Tempo reduzieren würden – vor allem frühmorgens und beim Eindunkeln. Zudem raten Polizei und Tierschutz, den rechten Strassenrand im Auge zu behalten und – sofern möglich – eher am Mittelstreifen zu fahren. Wer ein Wildtier sieht, sollte auf Abblendlicht stellen und das Tier mit Hupe oder Lichthupe aufmerksam machen. Immer wieder passieren schwere Unfälle, weil Fahrer versuchen, in letzter Sekunde auszuweichen. Von waghalsigen Ausweichmanövern wird deshalb ausdrücklich abgeraten. Doch auch wenn man noch so gut aufpasst: Dass einem ein Tier vor den Wagen rennt, kann jedem passieren.

Wildunfall: So reagieren Sie richtig:

  • Sofort anhalten: Stoppen Sie Ihr Fahrzeug und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.

  • Unfallstelle sichern: Warnweste anziehen und ein Warndreieck aufstellen.

  • Die Polizei anrufen: Rufen Sie die Polizei (Telefon 117) an und informieren Sie sie über den Unfallort und das Tier. Der zuständige Jäger wird dann automatisch aufgeboten. Meistens erscheint dieser ohne Polizeibegleitung an der Unfallstelle.

  • Unfälle mit Tieren sind in jedem Fall meldepflichtig. Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar und muss damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden nicht zahlt.

  • Nicht dem Tier nähern: Gefahr: Verletzte oder tote Wildtiere können aggressiv oder schreckhaft sein und Verletzungen oder Krankheiten übertragen. Sie sind den Umgang mit Menschen nicht gewohnt, könnten beissen oder versuchen, mit letzter Kraft zu fliehen. Die Annäherung eines Menschen verursacht bei Wildtieren stets grossen Stress. Ein Mensch kann ein verunfalltes Wildtier nicht trösten oder ihm beistehen.

  • Warten auf den Wildhüter/Jäger: Bleiben Sie an der Unfallstelle, bis die Polizei und/oder der Wildhüter/Jäger eintreffen.

  • Wildunfallbescheinigung: Lassen Sie sich vom Jäger oder dem Wildhüter eine Wildunfallbescheinigung zuhanden Ihrer Versicherung ausstellen.

  • Melden Sie den Schaden: Informieren Sie Ihre Versicherung über den Wildunfall und stellen Sie sicher, dass die Wildunfallbescheinigung vorliegt. Die Kaskoversicherung deckt den Schaden am Auto. Allerdings können Kollisionen auf Privatstrassen ausgeschlossen sein. Überprüfen Sie dazu die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in Ihrem Versicherungsvertrag.

  • Wenn Sie einem Tier ausgewichen sind, gilt ein allfälliger Schaden an Ihrem Wagen (zum Beispiel durch die Kollision mit einem Baum) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben.

  • Lassen Sie Ihren Wagen erst reparieren, nachdem ihn die Versicherung geprüft hat.

Zusätzliche Hinweise:

  • Nicht mitnehmen: Ein getötetes Tier darf nicht einfach mitgenommen werden, da dies Wilderei ist.

  • Fahrerflucht: Die Unterlassung der Meldepflicht und das Verlassen des Unfallorts sind strafbar und können dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.