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title: "Grüngut im Wald entsorgen ist verboten"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2021-12-02
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/02-12-21-grungut-im-wald-entsorgen-ist-verboten
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1638349555_211203_gruengut_im_wald_entsorgen_verboten.png
---# Grüngut im Wald entsorgen ist verboten


Immer wieder kommt es vor, dass an Waldrändern und entlang von Strassen Gartenaushubmaterial, Gartenabfälle oder Grüngut deponiert wird. Auch wenn dieses Material in aller Regel biologisch abbaubar ist, ist ein solches Entsorgen nicht gestattet.

Gemäss Umweltschutzgesetz des Bundes dürfen Abfälle nur in dafür vorgesehen Deponien abgelagert werden. Auch biologisch abbaubares Grüngut oder Aushubmaterial ist gemäss Bundesgesetzgebung Abfall und darf entsprechend nicht einfach irgendwo entsorgt werden. Wer dies dennoch tut, macht sich strafbar und muss mit einer Busse rechnen. Für die fachgerechte Entsorgung von kleineren Mengen an Grüngut ist die kostenpflichtige, regelmässige Grünabfuhr bestens geeignet. Grössere Mengen an Grüngut können bei der Brunner Umweltservice AG in Flawil oder bei der Axpo Biomasse AG in Uzwil deponiert werden. Durch die fachgerechte Entsorgung von Grünabfällen ist auch gewährleistet, dass diese optimal wieder in den Kreislauf eingeführt werden.

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