Lernen und Beurteilen gehören zusammen und sind ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags. Die Beurteilung dient der Lernförderung. Sie zeigt den Schülerinnen und Schüler Anschlussmöglichkeiten bezüglich weiterführenden Schulen und der Berufswahl auf.

Der Bildungsrat des Kantons St.Gallen hat am 19. Juni 2019 das Reglement über Beurteilung Promotion und Übertritt in der Volkschule erlassen. Das Reglement wird seit dem 1. August 2021 angewendet. In Ergänzung zum Reglement hat der Bildungsrat am 10. Juni 2020 die «Handreichung Schullaufbahn» erlassen. Mit der Handreichung will der Bildungsrat ein gemeinsames Vorgehen und Verständnis in der Beurteilung sicherzustellen. Sie enthält Informationen zur Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler und zur Handhabung der Beurteilung in der Regelschule und in den Sonderschulen.

Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

Bewertung von Leistungen:

Während des gesamten Schuljahres überprüft die Lehrperson die Leistungen jeder Schülerin und jedes Schülers. Die Leistungen werden auf verschiedene Arten überprüft. Rückmeldungen gibt die Lehrperson mit Noten, mündlich oder in anderer Form.

Zeugnis

Im Kindergarten und in der Primarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis. Noten im Zeugnis gibt es ab der 2. Klasse. In der Oberstufe gibt es jedes Semester ein Zeugnis. Die Zeugnisnoten entstehen aufgrund einer Gesamtbeurteilung der Lehrperson im entsprechenden Fach. Diese ist nicht gleichzusetzen mit dem Durchschnitt der bekannten Beurteilungsergebnisse.

Schullaufbahn

Damit die Schülerinnen und Schüler in die nächste Klasse kommen, nimmt die Lehrperson eine Gesamteinschätzung vor. Dazu berücksichtigt sie den Leistungstand des Kindes in allen Fächern. Die Lehrperson gewichtet diese Fächer unterschiedlich. Zudem werden die Lernentwicklung und die Lernsituation miteinbezogen. Schullaufbahnentscheide können während des gesamten Schuljahres getroffen werden.

Beurteilungsgespräch

Wie bisher findet mindestens einmal jährlich ein Beurteilungsgespräch statt. Die Eltern werden von der Lehrperson umfassend über das Lernen ihres Kindes informiert. Zudem wird gemeinsam das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten besprochen. Darunter fallen Fähigkeiten, die für den Schulerfolg entscheidend sind. Dazu gehören beispielsweise Lernbereitschaft und Selbstständigkeit.

Eine umfassende Erläuterung ist auch auf der Website www.sg.ch unter der Rubrik «Bildung & Sport → Volksschule → Unterricht → Beurteilung → Umsetzung» zu finden.