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title: "Kantonaler Veterinärdienst erlässt Alpfahrtsvorschriften"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2025-04-03
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/03-04-25-kantonaler-veterinardienst-erlasst-alpfahrtsvorschriften
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1743669714_kuehe.png
---# Kantonaler Veterinärdienst erlässt Alpfahrtsvorschriften

**Der Kantonstierarzt hat die Alpfahrtsvorschriften für das Jahr 2025 erlassen. Darin werden Vorgaben zu den Themen Tierverkehr, Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierschutz festgehalten. Die Vorschriften sind weitgehend identisch mit denjenigen des Vorjahrs.**

Der Kantonstierarzt hat die Alpfahrtsvorschriften für das Jahr 2025 erlassen. Darin werden Vorgaben zu den Themen Tierverkehr, Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierschutz festgehalten. Die Vorschriften sind weitgehend identisch mit denjenigen des Vorjahrs.

Die Alpfahrtsvorschriften gelten für Tiere, welche den Sommer auf einer Alp im Kanton St.Gallen oder in Vorarlberg verbringen. Die aktuellen Vorschriften sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen des Vorjahrs. Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) über das Portal [www.agate.ch](http://www.agate.ch) innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1.Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip). Schweine müssen ebenfalls durch die Alpbewirtschafter der TVD über das Portal [www.agate.ch](http://www.agate.ch) oder mittels einer Karte gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl der Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben. Bei Pferden muss der Equideneigentümer die Standortveränderung über [www.agate.ch](http://www.agate.ch) auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert. Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthalts in der Hundedatenbank Amicus ([www.amicus.ch](http://www.amicus.ch)) die Adresse der Alp ein.

**Sömmerung in Vorarlberg**

Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.

**Vorschriften online abrufbar**

Die Alpfahrtsvorschriften sind auf [www.sg.ch/umwelt-natur/ veterinaerwesen/unterwegs-mittieren/soemmerung.html](http://www.sg.ch/ umwelt-natur/veterinaerwesen/ unterwegs-mittieren/soemmerung.html) abrufbar. Sie können auch beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St.Gallen, Telefon 058 229 28 00, angefordert werden oder auf der Ratskanzlei der Gemeinde Flawil und bei den Tierärzten eingesehen werden.

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