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title: "Sicher unterwegs mit dem E-Trottinett"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2025-04-03
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/03-04-25-sicher-unterwegs-mit-dem-e-trottinett
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1743664476_250404sicher.jpg
---# Sicher unterwegs mit dem E-Trottinett

**Die E-Trotinetts sind in der Schweiz sehr beliebt und werden daher oft genutzt. Leider ist auch die Anzahl Unfälle entsprechend gestiegen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die geltenden Regeln kennen.**

Die E-Trotinetts sind in der Schweiz sehr beliebt und werden daher oft genutzt. Leider ist auch die Anzahl Unfälle entsprechend gestiegen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die geltenden Regeln kennen.

E-Trottinetts sind praktisch und schnell. Sie erfreuen sich grosser Beliebtheit und haben sich auf Kurzstrecken als hilfreiches Transportmittel etabliert. Doch während der Absatz in der Schweiz in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist, trifft dies auch auf die Unfallzahl mit E-Trottinetts zu. Im Jahr 2019 wurden 98 Unfälle gemeldet, im Jahr 2023 waren es bereits 716. Damit Unfälle vermieden werden können, sollten Nutzerinnen und Nutzer verschiedene Voraussetzungen beachten.

**Fahren auf Trottoirs nicht erlaubt**

Das E-Trottinett ist ein motorisiertes Fahrzeug. Das Befahren von Trottoirs und Fussgängerzonen ist deshalb strikt untersagt. Ein E-Trottinett kann bei einer Kollision mit einem Fussgänger schwere Verletzungen verursachen. Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet, Radwege zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren. Ebenfalls müssen sie dabei die Strassenverkehrsordnung einhalten. Sowohl tagsüber wie auch nachts muss das Licht eingeschaltet sein. Für diese Fortbewegungsmittel ist eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt und die Leistung darf 500 Watt nicht überschreiten. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, einen Helm und Schutzhandschuhe zu tragen.

**Verantwortungsvolle Nutzung**

Wer in der Schweiz ein E-Trottinett fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 14 bis 16 Jahren müssen ausserdem einen Führerausweis der Kategorie M (für Motorfahrräder) oder G (für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge) erworben haben. Es empfiehlt sich, das Trottinett vor dem Kauf zu testen und zu prüfen, ob das Modell für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Um sich an das neu erworbene Gefährt zu gewöhnen, sollte man es zunächst abseits vom Verkehr ausprobieren.

**Risiken bei Nichteinhaltung der Regeln**

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, auf Trottoirs und in Fussgängerzonen unterwegs ist oder das vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht hat, muss mit Bussgeldern rechnen. Trottinetts, die nicht den technischen Normen entsprechen, dürfen nicht genutzt werden. Hält sich eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht an die Regeln, kann dies Sanktionen sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

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