Invasive Neophyten sind im und rund um das Siedlungsgebiet oft anzutreffen. Teils etablieren sie sich durch die unkontrollierte Verbreitung von alleine und teils sind sie Relikte von bewusst getätigten älteren Anpflanzungen. Wegen ihres enormen Schadpotentials für die Ökologie muss die Verbreitung und Verschleppung der invasiven Neophyten durch gezielte Massnahmen verhindert werden.

Die öffentliche Hand betreibt grosse Aufwände für die Reduktion der Bestände von invasiven Neophyten in der Schweiz und ist auch gesetzlich zu deren Bekämpfung auf öffentlichem Grund verpflichtet. In Privatgärten ist die Situation in der Schweiz sehr uneinheitlich. Im Kanton St.Gallen besteht (noch) keine Pflicht zur Bekämpfung für private Liegenschaftseigentümer.

Die Bekämpfung von invasiven Neophyten sollte möglichst frühzeitig angegangen werden, da sich die Bestände am einfachsten regulieren lassen, wenn die Ausbreitung noch nicht zu stark ist. Wir bitten deshalb die privaten Liegenschaftseigentümer, sich am Kampf gegen invasive Neophyten zu beteiligen und falls sich Pflanzen der schwarzen Liste auf ihrem Grundstück befinden, diese zu entfernen und korrekt zu entsorgen.

Bei Fragen zur Bekämpfung von Neophyten oder bei Unsicherheiten, ob es sich tatsächlich um eine Pflanze der schwarzen Liste handelt, dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Sicherheit und Werke wenden: Tel. 071 372 07 78. Weitere Informationen zur Artenbeschreibung und deren Schadpotential finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Grünstadt.