Die Politische Gemeinde Degersheim hat die Parzelle Nr. 222 von der Erbengemeinschaft Josef Hättenschwiler zum Preis von 230'000 Franken käuflich erworben.

Im Oktober 2018 hat die Degimmo AG das Baugesuch für den Neubau von drei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage an der Sternen- und Palmenstrasse zurückgezogen. Mit dem Rückzug des Baugesuchs bleibt die rechtliche Unsicherheit bestehen, ob das Gebäude auf Parzelle Nr. 222 abgebrochen werden kann und ein Ersatzneubau bewilligungsfähig ist. Im heute gültigen Inventar der schützenswerten Bauten ist das Gebäude als erhaltenswert eingestuft. Das Inventar ist jedoch in Überarbeitung. Eine Rechtssicherheit kann erst erlangt werden, wenn das Inventar der schützenswerten Bauten in Kraft gesetzt ist.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeinderat entschieden, das Gebäude zu erwerben. Einerseits, um die Möglichkeiten für einen neuen Investor offen zu halten und andererseits, um einer Verunstaltung des Gebäudes entgegenzuwirken. Das markante Gebäude und der Sternenplatz selber prägen das geschützte Ortsbild.

Für die 386 Quadratmeter grosse Parzelle hat die politische Gemeinde einen Kaufpreis von 230'000 Franken bezahlt. Das Grundstück liegt gemäss aktuellem Zonenplan in der Kernzone und soll auch im neuen Zonenplan in einer vergleichbaren Zone verbleiben.