Immer wieder sorgen liegengelassenen Hundehäufchen auf Strassen, Wegen und Spielplätzen für Unmut. Spielplätze sind grundsätzlich keine geeigneten Aufenthaltsorte für Hunde. In jedem Fall gilt aber, das Geschäft des Haustieres ist von der Hundehalterin oder dem Hundehalter einzusammeln und im Abfall zu entsorgen.

Die Spielplätze in der Gemeinde dienen den Kindern für Spiel und Bewegung im Freien. Sie sollen sich dort frei und möglichst ohne Einschränkungen bewegen können. Hunde trüben diesen Spass oftmals, sei es aufgrund der Angst der Kinder vor den Tieren oder wegen ihren Geschäften. Aus diesem Grund sind Hundehalterinnen und Hundehalter gesetzlich verpflichtet, ihre Hunde auf Schulanlagen sowie auf Spiel- und Sportplätzen an der Leine zu halten und den Hundekot zu entfernen. Leider stellen die Mitarbeitenden des Liegenschaftsunterhalts immer wieder fest, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter sich ihren Pflichten bewusst sind. Dies zeigt sich vor allem anhand der Hundehäufchen, welche die Reinigungsteams der Schulhäuser auf den Pausenplätzen zusammenlesen müssen. Die Gemeindeverwaltung Degersheim bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die geltenden Regeln zu halten und mit ihren Hunden Schulhaus-, Spiel- und Sportplätze möglichst zu meiden sowie den Hundekot zu beseitigen. Gleichzeitig bedankt sich die Gemeinde bei den vielen verantwortungsbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich an die Vorgaben halten.