Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Sondernutzungsplan Bienenweg sind sieben individuelle Rückmeldungen sowie ein von 89 Personen unterzeichneter Antrag auf Rückweisung des Projektes eingegangen. Insgesamt bieten diese Eingaben dem Gemeinderat zu wenig Entscheidungshilfe, wenn es um die Ausgestaltung einer möglichen Überbauung geht. Er hat daher entschieden, das Mitwirkungsverfahren noch einmal zu öffnen.

Im November 2025 lag der Vorschlag für einen Sondernutzungsplan am Bienenweg in Wolfertswil zur öffentlichen Mitwirkung auf. Zudem wurde er an einer Informationsveranstaltung vom 10. November 2025 vor rund 120 Interessierten in der Kirche Wolfertswil erläutert. Während der Mitwirkungsfrist gingen bei der Gemeinderatskanzlei insgesamt sieben Rückmeldungen mit inhaltlichen Anregungen oder Fragestellungen von sechs Personen ein. Zudem wurde dem Gemeinderat die "Stellungnahme der Anwohnerschaft Bienenweg und der Bewohnenden von Wolfertswil" eingereicht. 89 Personen haben diese Schreiben unterzeichnet. Diese Stellungnahme beantragt die Rückweisung des Sondernutzungsplanes und beanstandet vor allem, die im Vorschlag aufgezeigten Gebäudehöhen und Grenzabstände. Die Begründung des Hauptantrages macht aber deutlich, dass das Anliegen des Gemeinderates, zu dessen Zweck er das Mitwirkungsverfahren durchgeführt hat, nicht im beabsichtigten Sinne verstanden wurde. Der Gemeinderat hat daher entschieden, das Mitwirkungsverfahren bis am 1. März 2026 noch einmal aufzunehmen und die Bevölkerung hiermit über seine Beweggründe und die Wichtigkeit einer Beteiligung am Mitwirkungsverfahren zu informieren.

Vielfältige Aspekte

Die Gemeinde ist gemäss den kantonalen Gesetzesvorgaben dazu verpflichtet, Massnahmen zu treffen, dass die betreffende Baulandparzelle innerhalb von 15 Jahren überbaut wird. Bei der Überbauung einer solch grossen Parzelle, auf der in jedem Fall viel Wohnraum entsteht, sind nebst den baulichen Aspekten noch viele andere zu berücksichtigen. So zum Beispiel die Erschliessung für den Individual- und den öffentlichen Verkehr, die Bevölkerungsstruktur, den Bedarf an öffentlich nutzbaren Räumen oder anderer Infrastruktur sowie auch die Auswirkungen auf das Dorfleben. Mit einem Sondernutzungsplan können diese Aspekte berücksichtigt werden. Ein Sondernutzungsplan bietet entsprechend nicht nur Gewähr für eine qualitativ hochwertige, gut in das Ortsbild eingepasste Bauweise, sondern auch für eine optimale Ortsentwicklung.

Rechtssetzungsverfahren

Ein Sondernutzungsplanverfahren ist ein Rechtssetzungsverfahren, das neues Recht schafft, nach demokratischen Prinzipien durchgeführt wird und der Bevölkerung ermöglicht, mitzuwirken. Betroffene können sich dabei auch mit Rechtsmitteln wehren. Ein Sondernutzungsplan ist ein Planungsmittel, mit dem in Gebieten, in denen eine auf viele Aspekte abgestimmte Entwicklung wichtig ist, den Zonenplan und das Baureglement optimieren zu können. Er ist aber noch keine Baubewilligung, in der bereits jedes Detail bekannt sein muss. Erst nach erwachsener Rechtskraft des Sondernutzungsplanes kann das Baubewilligungsverfahren gestartet werden, in dem Anstösserinnen und Anstössern wiederum die Rechte eingeräumt sind, sich einzubringen oder den Rechtsweg zu beschreiten.

Miteinbezug der Bevölkerung

Die Tatsache, dass die Eigentümer des betreffenden Grundstücks ein solches Verfahren durchführen wollen, hat der Gemeinderat entsprechend erfreut zur Kenntnis genommen. Obwohl er darin eine grosse Chance für eine gute Entwicklung von Wolfertswil sieht, hat er dem Antrag der Grundeigentümer nicht zugestimmt. Vielmehr hat er entschieden, den Vorschlag der Bevölkerung zur Mitwirkung zu unterbreiten und damit von Beginn weg die Anliegen der Bevölkerung miteinzubeziehen. Aus den Rückmeldungen hat er sich Erkenntnisse erhofft, auf die er bei der definitiven Ausgestaltung des Sondernutzungsplanes ein besonderes Augenmerk richten und welche Aspekte unbedingt mitberücksichtigt werden müssen. Solche Erkenntnisse sind wichtig, damit nebst der Akzeptanz für das Bauvorhaben auch gewährleistet ist, dass dieses der Bevölkerung einen Mehrwert bringt.

Helfen Sie mit

Das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens im November lässt für den Gemeinderat nun aber noch zu viele Fragen offen. Da die Grundeigentümer bereit sind, die spürbare Kritik zu berücksichtigen und den beantragten Sondernutzungsplan noch einmal zu überarbeiten, hat der Gemeinderat entschieden, das Mitwirkungszeitfenster noch einmal zu öffnen. Er möchte die Gemeinde möglichst hochwertig aber in einem erträglichen Masse entwickeln. Deswegen ist er um jede Rückmeldung, um jeden Hinweis und um jede Anregung dankbar. Nutzen Sie die Gelegenheit und beteiligen Sie sich am Mitwirkungsverfahren.

Die Eingaben können bis am 1. März 2026 direkt auf der Mitwirkungsplattform, www.mitwirkung-degersheim.ch, eingegeben oder per E-Mail an die Gemeinderatskanzlei, gemeinderat@degersheim.ch, gesendet werden.