Im Kanton St.Gallen herrschte - wie in anderen Kantonen auch - seit längerer Zeit extreme Trockenheit. Es bestand im ganzen Kantonsgebiet eine erhebliche Gefahr durch Feuerausbrüche, weshalb das Sicherheits- und Justizdepartement kantonsweit geltendes Verbot des Entzündens von Feuer, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren verfügte.
Am Wochenende sind die Regenfälle über das ganze Kantonsgebiet sehr heftig ausgefallen. Diese haben die Gefahr von Feuerausbrüchen weiter entschärft. Deshalb wird das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot per 5. September 2018 aufgehoben. Allfällige kommunale Verfügungen gelten weiterhin, in Degersheim ist das grillieren jedoch wieder erlaubt.


