Ein Bauvorhaben im Gebiet Techenwis bei Magdenau macht die Festlegung eines Gewässerraums und die Offenlegung eines betroffenen Gewässers notwendig. Der Gemeinderat hat am 27. August 2024 das entsprechende Gewässerbauprojekt bewilligt und den Sondernutzungsplan zur Gewässerraumausscheidung erlassen. Beide Pläne liegen nun vom 6. September bis zum 5. Oktober 2024 öffentlich auf.

Durch das kantonale Planungs- und Baugesetz sind die Gemeinden verpflichtet, für sämtliche Gewässer einen Gewässerraum festzulegen, damit diese in geplanten Bauvorhaben entsprechend berücksichtigt werden können. Aufgrund eines privaten Bauvorhabens bei der Techenwis in Magdenau wurde eine solche Gewässerraumfestlegung fällig. Zudem ist es erforderlich, einen Teil des betroffenen Gewässers offenzulegen. Die private Bauherrschaft hat in Zusammenarbeit mit den Behörden ein entsprechendes Gewässerbauprojekt sowie die Gewässerraumausscheidung in Form eines Sondernutzungsplanes ausgearbeitet. Nach der erfolgreichen Vorprüfung durch die kantonalen Stellen hat der Gemeinderat nun an seiner Sitzung vom 27. August 2024 den Sondernutzungsplan erlassen sowie das Gewässerbauprojekt bewilligt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Der Sondernutzungsplan Gewässer Routen Nr. 17125, Techenwis, sowie das Gewässerbauprojekt Techenwis und ihre zugehörigen Dokumente können vom 6. September bis zum 5. Oktober 2024 in der Gemeinderatskanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.