Das heute geltende Hundegesetz besteht seit dem Jahr 1985. Die zurzeit erhobenen Hundesteuern haben ebenfalls seit über 30 Jahren Gültigkeit. Doch der Aufwand für die Gemeinden für die Hunde ist in den vergangenen Jahren deutlich grösser geworden. Der Kantonsrat hat am 13. Juni 2019 ein neues Hundegesetz erlassen, welches am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die Gemeinderäte von Flawil und Degersheim haben nun die Hundesteuer neu festgelegt.

Das geltende Hundegesetz des Kantons St.Gallen stammt aus dem Jahr 1985. Es regelt die Kontrolle und die Haltung von Hunden sowie die Erhebung einer Hundetaxe durch die Gemeinden. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Verhältnis des Menschen zum Hund stark verändert. Es werden immer mehr Hunde gehalten. In der Gemeinde Flawil sind derzeit 512 Hunde gemeldet, in der Gemeinde Degersheim 216. Ausserdem können und müssen die Gemeinden seit dem Jahr 2003 Massnahmen ergreifen, wenn ein Hund gefährlich oder auffällig ist. Obwohl der Aufwand für die Gemeinden für die Hunde in der Vergangenheit deutlich gestiegen ist, hat sich an der Höhe der Hundetaxe seit über 30 Jahren nichts geändert. Sie beträgt für einen Hund jährlich zwischen 60 und 120 Franken. Wird die Teuerung seit 1985 berücksichtigt, liegt der Wert von 60 Franken gemäss dem Bundesamt für Statistik heute bei 88 Franken und der Wert von 120 Franken bei 176 Franken. Sowohl in Flawil als auch in Degersheim bezahlen Hundehalterinnen und Hundehalter zurzeit 60 Franken für einen Hund und 100 Franken für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Mit den aktuellen Hundetaxen sind in Flawil jedoch nur 56 Prozent, in Degersheim 59 Prozent der Kosten gedeckt.

Für jeden Hund dieselbe Steuer

Am 13. Juni 2019 hat der Kantonsrat ein neues Hundegesetz erlassen, welches am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass neu der Kanton für den Vollzug der Bestimmung über die Einschränkung der Hundehaltung zuständig ist. Allerdings müssen die Gemeinden den Kanton für die Übernahme dieser Aufgabe pro Jahr und Hund entschädigen. Mit dem neuen Hundegesetz wird die bisherige Hundetaxe durch eine Hundesteuer ersetzt, welche jährlich für jeden Hund zwischen 60 und 200 Franken beträgt. Die Gemeinden können die Hundesteuer innerhalb dieser Bandbreite festlegen. Sowohl der Gemeinderat von Flawil als auch der Gemeinderat von Degersheim haben die Hundesteuer ab 1. Januar 2020 für jeden Hund auf jährlich neu 120 Franken festgelegt. Eine Unterscheidung der Hundesteuer für einen oder mehrere Hunde gibt es nicht mehr.

Hundesteuer soll die Kosten decken

Mit der Anhebung der Hundesteuer können in Flawil und Degersheim in Zukunft die Kosten der Gemeinde für die Hunde im Wesentlichen gedeckt werden. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fliessen unter anderem in die Infrastruktur zur Entsorgung des Kotes, in den Unterhalt der Robidogs sowie in den Verwaltungsaufwand der Hundekontrollstellen und die Unterbringung von herrenlosen und entlaufenen Hunden. Für diese benötigt es einen Platz in einer Auffangstation.

Tierheime oder Zuchtbetriebe

Nebst den Steuern für einzelne Hunde werden im neuen Hundegesetz auch die Beträge für die vom Kanton bewilligten Zuchtbetriebe oder Tierheime erhöht. Diese zahlten bislang und unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde pauschal zwischen 200 und 500 Franken. Künftig liegt der Pauschalbereich zwischen 500 und 1000 Franken. Der Flawiler Gemeinderat hat die Pauschale auf 800 Franken festgelegt. In der Gemeinde Flawil gibt es derzeit keine Tierheime oder Zuchtbetriebe mit einer kantonalen Bewilligung.