Die registrierten Landwirtschaftsbetriebe und Tierhalter haben diese Woche die Unterlagen zur landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung 2020 per Post zugestellt erhalten. Auch wer keine Unterlagen erhalten hat, kann unter Umständen verpflichtet sein, an der Strukturdatenerhebung teilzunehmen.

Dieses Jahr findet die landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung in gesamten Kanton St.Gallen vom 17. Februar bis 2. März 2020 statt. Für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe gilt das Internet-Obligatorium. Alle Bewirtschafter/innen oder Tierhalter/innen müssen an der jährlichen Strukturdatenerfassung teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Direktzahlungen erhalten oder nicht.

Halten oder bewirtschaften Sie:

• mind. ein Klauentier (Schweine, Rindvieh, Schafe, Ziegen),

• mind. ein Huftier (Pferde, Maulesel, Maultiere, Esel),

• mehr als 20 Stück Geflügel,

• ein oder mehrere Bienenvölker

• mehr als eine Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche,

• mehr als 30 Aren Spezialkulturen (Reben, Obstanlagen, Beeren, alles Gemüse ausser Konservengemüse, Tabak, Heil- und Gewürzpflanzen),

so sind Sie verpflichtet, diese entsprechend zu deklarieren.

Die erhobenen Daten dienen den kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Verwaltungsstellen, die mit dem Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und –bekämpfung beauftragt sind. Die erhobenen Daten werden nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes behandelt.

Wer eine dieser Anforderungen erfüllt, jedoch keine Erhebungsunterlagen erhalten hat, setzt sich bitte mit dem Grundbuchamt Degersheim, Tel. 071 372 07 60, urs.hanselmann@degersheim.ch in Verbindung. Die Unterlagen sind bis spätestens 10. März 2020 an das Grundbuchamt Degersheim, Hauptstrasse 79, 9113 Degersheim zu senden.