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title: "Winterdienst in Degersheim"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2025-02-06
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/06-02-25-winterdienst-in-degersheim
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1738765894_250207winterdienststrassenraeumung.JPG
---# Winterdienst in Degersheim

**Die Abteilung Werke ist bemüht, im Winter die Strassen und Wege der Gemeinde in einen möglichst sicheren Zustand zu bringen. Je nach Situation können Strassen schwarz- oder weissgeräumt werden. Die Schneeräumung ist in einem Winterdienstkonzept geregelt.**

Die Abteilung Werke ist bemüht, im Winter die Strassen und Wege der Gemeinde in einen möglichst sicheren Zustand zu bringen. Je nach Situation können Strassen schwarz- oder weissgeräumt werden. Die Schneeräumung ist in einem Winterdienstkonzept geregelt.

Der Winterdienst wird in der Gemeinde Degersheim von der Abteilung Werke sowie von beauftragten Unternehmern und Privaten durchgeführt. Sie sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen und notwendigen Mitteln in einem möglichst guten Zustand zu halten. Die Winterdienstarbeiten sind in einem Konzept geregelt, das detailliert die Ziele, Zuständigkeiten, die Anforderungen an die Schneeräumung sowie die Pflichten der privaten Grundeigentümer regelt. Dieses ist [hier](https://www.degersheim.ch/DE/15/Werke.htm?departmentid=1) aufrufbar. Generell achtet die Abteilung Werke darauf, dass Streumittel reduziert und umweltschonend eingesetzt werden. Nachts zwischen 23.00 Uhr und 04.00 Uhr erfolgt generell keine Schneeräumung.

**Schwarzräumung**

Schwarzräumung bedeutet, dass eine Strasse vollständig von Schnee und Eis geräumt ist. Diese erfolgt auf den Hauptstrassen nach Flawil, Herisau und Mogelsberg, auf Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Zufahrten zum Bahnhof (Mühlefeldstrasse und Poststrasse), Fusswegverbindungen zu öffentlichen Gebäuden sowie stark begangene Gehwege.

**Weissräumung**

Bei der Weissräumung soll die Fahrfläche nicht von Schnee befreit werden, sondern mit einer festgefahrenen, rund 5 cm dicken Schneedecke verbleiben. Wenn schwankende Temperaturen die Eisbildung begünstigen oder Schneeglätte entsteht, erfolgt ebenfalls eine Schwarzräumung.

**Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern**

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die aufgrund des aufliegenden Schnees in den Strassenraum hineinragen, erschweren den Winterdienstfahrzeugen die Durchfahrt und können so zu gefährlichen Situationen führen. Das Strassengesetz schreibt vor, dass der freie Lichtraum über Strassen mindestens 4.50 m und über Trottoirs mindestens 2.50 m zu betragen hat. Die Abteilung Werke bittet deshalb die Grundstückbesitzer und Anstösser, die nötigen Rückschnitte vorzunehmen oder ausführen zu lassen.

Die Abteilung Werke ist für den Winterdienst verantwortlich und steht bei Fragen oder Anregungen gerne zur Verfügung: Tel 071 372 07 75 oder [sicherheit-werke@degersheim.ch](mailto:sicherheit-werke@degersheim.ch).

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