Der Baubewilligungsprozess im Kanton St.Gallen soll künftig einfacher, schneller und übersichtlicher werden. Deswegen plant die kantonale Behörde, den gesamten Prozess bis 2026 zu digitalisieren. Für die Einreichung eines Baugesuchs gibt es deswegen ab 1. Januar 2024 bereits Änderungen.
Mit dem Ziel, den Baubewilligungsprozess für die Gesuchstellenden einfacher, schneller und transparenter zu gestalten, soll bis Mitte 2026 die gesamte Abwicklung der eingereichten Baugesuche digitalisiert werden. Im Rahmen der IT-Lösung «eBaubewilligung SG» sind jedoch auch organisatorische Anpassungen erfolgt. So wurde beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen bestehendes Personal aus verschiedenen Einheiten zusammengeführt, um so die Koordinationsstelle Bau zu schaffen, die beim Generalsekretariat angesiedelt ist. Die Koordinationsstelle Bau ist für die Entgegennahme, Erfassung und Koordination der Baubewilligungs- und Plangenehmigungsverfahren innerhalb der Kantonsverwaltung zuständig. Gleichzeitig ist sie Kommunikationsdrehscheibe für alle beteiligten Parteien wie Gemeinden, Gesuchstellende, Planer, Architekten sowie anderen Behörden.
Einführung erfolgt schrittweise
Die Einführung der Digitalisierung erfolgt schrittweise und hat deswegen bereits kurzfristig Auswirkungen für die Gesuchstellenden. So sind ab 1. Januar 2024 sämtliche Baugesuchunterlagen in den Gemeinden Flawil und Degersheim in dreifacher physischer Ausführung und in digitaler Form (PDF) einzureichen. Sofern kantonale Stellen betroffen sind, sind die Unterlagen in sechsfacher physischer Ausführung einzureichen. Allfälliges einscannen von Baugesuchunterlagen durch die Gemeinden oder durch den Kanton muss in Rechnung gestellt werden. Nebst den üblichen Baugesuchunterlagen muss künftig zusätzlich das «Formular G Digital» (Übereinstimmungserklärung) unterzeichnet und eingereicht werden. Die Bauverwaltung der Gemeinde Degersheim steht bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ab 1. Januar 2024
Das gilt es bei der Einreichung der Baugesuche ab 1. Januar 2024 zu beachten:
-
dreifache Ausführung physisch (sechsfache Ausführung, sofern kantonale Stellen betroffen sind)
-
digital (PDF)
-
Lieferschein der Baugesuchunterlagen
-
«Formular G Digital» (Übereinstimmungserklärung)
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen die Mitarbeitenden der Bauverwaltung der Gemeinde Degersheim (Telefon 071 372 07 90) gerne zur Verfügung.


