Die Gemeinde ist seit geraumer Zeit Eigentümerin der schulnahen Liegenschaft an der Kirchstrasse 21 in Degersheim. Seit dem vergangenen Sommer werden zwei Wohnungen im Objekt für die familienergänzende Tagesbetreuung und somit für eine Verwaltungsaufgabe genutzt. Dies hat buchhalterische Auswirkungen, was durch die Stimmberechtigten anlässlich der kommenden Bürgerversammlung genehmigt werden muss.
Aufgrund der Erweiterung des Mittagtisch-Angebots zu einer familienergänzenden Tagesbetreuung wird das Haus an der Kirchstrasse 21 neu mehrheitlich für eine Verwaltungsaufgabe der Gemeinde genutzt. Das kantonale Recht sieht deswegen vor, dass die Liegenschaft nun dem sogenannten Verwaltungsvermögen zugeordnet werden muss.
Seit 1994 im Finanzvermögen der Gemeinde
Die Liegenschaft an der Kirchstrasse 21 ist seit dem Jahr 1994 im Eigentum der Gemeinde. Sie wurde damals für CHF 700'000.00 in erster Linie aus strategischen Gründen erworben. Da sie sich direkt angrenzend an das Schulhausareal Steinegg befindet, ist sie nach wie vor eine wichtige Immobilie, die der Gemeinde bei allfälligen Projekten im Zusammenhang mit einer Erweiterung der Schulanlage dienlich sein kann. Die Liegenschaft beinhaltet drei Wohnungen, die alle bis ins Jahr 2021 vermietet waren. Ab August 2021 wurde in der Wohnung im Erdgeschoss das Angebot des Mittagstischs angesiedelt. Im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht, ab Sommer 2024 eine schulergänzende Tagesbetreuung einzuführen, hat der Gemeinderat entschieden, das Angebot des Mittagstischs bereits ab August 2023 zu einer Tagesbetreuung zu erweitern. Der damit verbundene erhöhte Platzbedarf wurde durch die Hinzunahme der Wohnung im 1. Obergeschoss abgedeckt.
Verwaltungsvermögen statt Finanzvermögen
Das Verwaltungsvermögen dient dem Gemeinwesen unmittelbar durch seinen Gebrauchswert. Es kann nicht veräussert werden, ohne dass die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe beeinträchtigt wird. Das Finanzvermögen hingegen kann jederzeit frei veräussert werden, ohne dass die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe verhindert wird. Die Liegenschaft an der Kirchstrasse 21 ist aktuell dem Finanzvermögen zugeordnet, da bis vor kurzem zwei Wohnungen vermietet wurden und nur die unterste als Mittagstisch einer Verwaltungsaufgabe diente. Durch die Nutzung der mittleren Wohnung für die neu eingeführte Tagesbetreuung hat sich die Ausgangslage verändert. Deswegen soll die Liegenschaft nun dem Verwaltungsvermögen zugeführt werden. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend: Die Rechnungslegung der Gemeinden im Kanton St.Gallen (RMSG) fordert, dass Liegenschaften, die mehrheitlich für Verwaltungsaufgaben genutzt werden, dem Verwaltungsvermögen zugeschieden werden müssen. Weil Liegenschaften für die Sicherstellung der Verwaltungsaufgaben instandgehalten oder allenfalls erneuert werden müssen, werden diese jährlich abgeschrieben und so amortisiert.
Warum ist eine Abstimmung nötig?
Die Überführung der Liegenschaft an der Kirchstrasse 21 in Degersheim vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen hat nur buchhalterische Auswirkungen. Die Liegenschaft wird aktuell in der Bilanz der Gemeinde mit einem Verkehrswert von CHF 550'000.00 geführt. Für die Überführung muss der Verkehrswert im Budget der Investitionsrechnung 2024 bereitgestellt werden. Die Liegenschaft Kirchstrasse 21 würde mit einem Buchwert von CHF 550'000.00 in das Verwaltungsvermögen überführt und müsste über die nächsten 25 Jahre abgeschrieben werden, was die Erfolgsrechnungen dieser Jahre mit je CHF 22'000.00 belastet. Da die Bereitstellung eines Kredites in der Investitionsrechnung von über CHF 500'000.00 jedoch die Finanzkompetenzen des Gemeinderates übersteigt, ist eine Zustimmung durch die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung notwendig. Deswegen wird der Gemeinderat den Stimmberechtigten anlässlich der kommenden Bürgerversammlung einen entsprechenden Antrag mit der Empfehlung auf Gutheissung unterbreiten.


