Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet die Gemeinden, ihre Ortsplanungsinstrumente bis im Jahr 2027 an die Grundlagen des kantonalen Gesetzes anzupassen. Daher kann nach dem Nein der Degersheimer Stimmbevölkerung zum Zonenplan und zum Baureglement die Ortsplanungsrevision nicht einfach ad acta gelegt werden. Aufgrund der aktuellen politischen Bestrebungen im PBG Änderungen vorzunehmen, hat der Gemeinderat beschlossen, mit der Wiederaufnahme der Planungsarbeiten zuzuwarten.
Der Artikel 175 PBG ist klar. Die Gemeinden haben ihren Zonenplan und ihr Baureglement innerhalb von zehn Jahren seit Inkrafttreten des PBG an das neue Recht anzupassen. Aufgrund der Inkraftsetzung des PBG’s am 1. Oktober 2017 verbleiben nun also noch knapp sieben Jahre, bis die Ortsplanungsinstrumente revidiert sein müssen. Dennoch will der Gemeinderat mit der Wiederaufnahme der Planungsarbeiten noch zuwarten. Grund dafür ist eine mögliche Anpassung des PBG, welche die Regierung bereits vor der Abstimmung vom 29. November 2020 angekündigt hat. Nachdem per 1. September 2020 bereits ein erster Nachtrag zum PBG in Kraft getreten ist, welcher vor allem die Übergangsbestimmungen betrifft, sind in einem allfälligen zweiten Nachtrag verschiedene materielle Änderungen zu erwarten. «Es macht keinen Sinn, nun auf Grundlage eines Gesetzes, welches sich in absehbarer Zeit ändert, die Planungsarbeiten wieder an die Hand zu nehmen», sagt Gemeindepräsidentin Monika Scherrer. «Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen abzuwarten bis bekannt ist, ob und gegebenenfalls welche Änderungen im PBG vorgenommen werden». Eine Konkretisierung der möglichen Änderungen wird frühestens Ende 2021 erwartet. Fest steht aber jetzt schon, dass der Gemeinderat die Bevölkerung erneut bestmöglich miteinbeziehen und auf Wunsch des Referendumskomitees eine breit abgestützte Ortsplanungskommission einsetzen will. Die an sich bewilligungsfähigen Schutzverodnungen Natur und Kultur werden ebenfalls nicht mehr weiterbearbeitet. Es ist der Wunsch des Referendumskomitees, dass diese beiden Planungsunterlagen zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement überarbeitet und auch zusammen aufgelegt werden.


