Die Vorgaben aus dem nationalen Raumplanungsgesetz sind klar. Mit einer guten Innenentwicklung und verdichteter Bauweise soll die Zersiedelung reduziert werden. Ein Raum mit viel Entwicklungsmöglichkeiten ist das Bahnhofsgebiet Degersheim. Notwendige bauliche Veränderungen an der Bahninfrastruktur machen es erforderlich, dass bereits jetzt die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Bahnhofgebiets gut geplant werden. Der Gemeinderat hat drei Architektenteams eingeladen, in einem Studienauftrag die optimalen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebiets rund um den Bahnhof aufzuzeigen.
«Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird». So lautet der erste Satz des Bundesgesetzes über die Raumplanung, welches vom Stimmvolk im März 2013 angenommen wurde. Im selben Gesetz wird dieser Auftrag insofern konkretisiert, dass die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken sei. In der Praxis bedeutet das, dass die Gemeinden zuerst ihr Innenentwicklungspotential ausschöpfen müssen, bevor neues Bauland eingezont werden kann. Gemäss dem Masterplan Innentwicklung, welchen der Gemeinderat bereits im Jahr 2015 verabschiedet hat, hat das Gebiet rund um dem Bahnhof Degersheim grosses Potential sich in verschiedener Hinsicht zu entwickeln. Drei Architektenteams wurden nun eingeladen, in einem Studienauftrag aufzuzeigen, wie der Raum um den Bahnhof bestmöglich genutzt werden kann.
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Die Architektenteams besichtigten Ende Januar 2019 das Bahnhofsgebiet, erhielten alle nötigen Unterlagen und die konkreten Fragestellungen. Nun haben sie bis im August 2019 Zeit, ein überzeugendes Gesamtkonzept für die Entwicklung des Bahnhofquartiers auszuarbeiten. «Mit zwei Zwischenpräsentationen wird gewährleistet, dass die Planungsteams die Vorgaben der Gemeinde richtig verstanden haben und umsetzten», sagt Heini Forrer von der begleitenden ERR Raumplaner AG. Bei den vielen in der Studie aufgeworfenen Fragen sei das wichtig, begründet der Leiter des Studienauftrags die gewählte Vorgehensweise. Nach Abschluss wird eine Jury über die Projekte befinden.
Änderungen am Bahnhof Degersheim
Wie alle anderen Eisenbahngesellschaften auch, hat sich die Schweizerische Südostbahn (SOB) verpflichtet, bis ins Jahr 2023 die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) zu erfüllen. Was für bauliche Massnahmen die SOB umsetzen will, ist noch offen. Es stehen aber mehrere Varianten zur Diskussion, welche teilweise auch mit Veränderungen von Gleisanlagen oder der Spurführung einhergehen könnten. «Damit die SOB nun ihre Planung auf die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsgebiets abstimmen kann, ist es wichtig, diesen Studienauftrag jetzt durchzuführen», sagt Gemeindepräsidentin Monika Scherrer. «Zudem kann so auch das Ziel verfolgt werden, für alle Bewohner Degersheims einen möglichst direkten Zugang zum öffentlichen Verkehr zu schaffen».
Ein attraktiver Wohn- und Lebensraum
Neben dem guten Zugang zum öffentlichen Verkehr ist für die Gemeinde besonders wichtig, dass sich das Gebiet um den Bahnhof ortsbaulich gut entwickelt und die vorhandenen Potentiale ausgeschöpft werden können. Auch werden aus der Studie Aussagen zu öffentlichen Räumen, der Strassenführung, zum Langsamverkehr oder zur Parkierungsmöglichkeiten erwartet. Der Bahnhof Degersheim soll sich zu einem attraktiven Wohn- und Lebensraum entwickeln können. Der Öffentlichkeit werden die Resultate des Studienauftrags im Herbst 2019 vorgestellt.


