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title: "Mitwirkungsverfahren Lärmsanierungsprojekt"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2022-04-07
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/07-04-22-mitwirkungsverfahren-larmsanierungsprojekt
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1649237559_220408-mitwirkungsverfahren.jpg
---# Mitwirkungsverfahren Lärmsanierungsprojekt


Das Umweltschutzgesetz regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Der Kanton St.Gallen hat entlang der Kantonsstrassen die Lärmbelastungen evaluiert und Sanierungsmassnahmen ausgearbeitet. Da in der Gemeinde Degersheim die Lärmbelastung nicht übermässig ist und mögliche Massnahmen unverhältnismässig sind, plant der Kanton eine Erleichterung von den Sanierungsmassnahmen. Das entsprechende Projekt liegt ab 11. April zur Mitwirkung auf.

Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Lärmsanierung zu prüfen, so sieht es die Umweltschutzgesetzgebung vor. Der Kanton St.Gallen hat nun die Strassenlärmimmissionen entlang der Kantonsstrassen auf dem Degersheimer Gemeindegebiet überprüft und festgestellt, dass die vorgegebenen Immissionsgrenzwerte bei 19 Gebäuden und vier unüberbauten Parzellen überschritten werden. Die Alarmwerte werden jedoch an keiner Stelle erreicht. In der Folge hat der Kanton verschiedene Massnahmen zur Senkung der Immissionswerte geprüft und festgestellt, dass diese entweder nicht umsetzbar, nicht wirkungsvoll oder unverhältnismässig sind. Es ist nun vorgesehen, dass ich der Kanton deshalb vorerst mit einem Erleichterungsantrag von der Pflicht der Lärmreduktion befreien lässt. Damit ist er jedoch weiterhin sanierungspflichtig und muss zum Beispiel bei einem zukünftigen Strassenprojekt allfällige Lärmsanierungsmassnahmen wieder auf ihre Machbarkeit und Verhältnismässigkeit prüfen. Bevor der Kanton in dieser Sache die weiteren Schritte an die Hand nimmt, unterbreitet er das Projekt vom 11. April bis zum 11. Mai 2022 der öffentlichen Mitwirkung. Die Projektunterlagen können während dieser Zeit [hier](https://www.sg.ch/bauen/tiefbau/mitwirkung-kantonsstrassenprojekte/mitwirkungsverfahren--laufende-kantonsstrassenprojekte/degersheim--laermsanierungsprojekt-degersheim--abschnitte-80-1-u.html) eingesehen werden. Dort können auch die Rückmeldungen direkt elektronisch erfasst werden. Nach der Überarbeitung aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen wird das Projekt vom Kanton verabschiedet und für das Einspracheverfahren aufgelegt.

**Übersicht im Internet**

Degersheim ist nicht die einzige Gemeinde, in welcher der Kanton die Immissionswerte entlang der Kantonsstrassen überprüft hat. Mittlerweile wurden die Werte sämtlicher Kantonsstrassen erfasst. Das Ergebnis ist öffentlich und kann im [Geoportal](http://www.geoportal.ch) im Strassenlämbelastungskataster aufgerufen werden. Dort ist für jede Liegenschaft ersichtlich, inwiefern sie vom Strassenlärm betroffen ist.

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