Von April bis Juli verstecken bodenbrütende Vögel sowie Rehe ihre Jungtiere in waldnahen Wiesen. Deswegen sollen Hunde während dieser Zeit in Wald und Waldnähe angeleint werden. Landwirte sind beim Mähen zu besonderer Vorsicht aufgerufen und können von der Jagdgesellschaft Hilfe zum Schutz der Rehkitze anfordern.

In den Monaten April bis Juli ist sogenannte Brut- und Setzzeit. Während dieser Zeit sind in den Wiesen bodenbrütende Vögel mit ihren Eiern oder Jungtieren zu finden. Aber auch die Rehgeissen platzieren ihre Kitze während dieser Zeit in Wiesen bei Waldrändern. Den Jungtieren drohen während dieser Phase mehrere Gefahren. Einerseits sind freilaufende Hunde unterwegs, die Jungtiere angreifen oder zumindest aufschrecken können, was diese schwächen, verletzen oder gar töteten kann. Andererseits sind die Wiesen in Waldnähe oft landwirtschaftlich genutzt; das Mähen dieser Flächen birgt grosse Gefahr für versteckte Jungtiere.

Hunde anleinen

Verschiedene Kantone kennen eine Leinenpflicht im Hundegesetz. Hunde müssen während der Brut- und Setzzeit im Wald oder in Waldnähe an der Leine geführt werden. Der Kanton Thurgau hat die Leinenpflicht bereits eingeführt. Der Kanton St. Gallen sowie die beiden Appenzeller Halbkantone haben diese Regelung nicht. Trotzdem empfiehlt der Verband der Waldeigentümer (WaldSchweiz), Hunde in dieser Zeit in Wald und Waldnähe anzuleinen.

Vorsicht beim Mähen der Wiesen

Bei Wiesen in Waldnähe aber abseits von Strassen und Wegen ist für Landwirte besondere Vorsicht geboten, weil sich Rehgeissen hier sicher fühlen und dort deshalb oft Rehkitze versteckt sind. Eine einfache Methode zur Verhinderung von tödlichen Zwischenfällen ist das sogenannte Verblenden: dabei werden am Vorabend des Mähens auf einer langen Stange Säcke aufgehängt. Die Rehgeissen interpretieren dies als Gefahr und sie führen die Kitze nachts aus der Wiese.

Unterstützung für Landwirte

Die Jagdgesellschaft bietet den Landwirten Unterstützung beim Verblenden an: sämtliche Landwirte sind dazu aufgerufen, sich vor dem Mähen während der Brut- und Setzzeit bei der entsprechenden Anlaufstelle zu melden, wann sie welche Wiesen mähen. Der zuständige Jäger kommt am Vortag vorbei und platziert das Verblendmaterial.

Ansprechpartner Gemeinde Degersheim: Gottfried Jud, Tierschutz- beauftragter. Mobile: 078 751 09 83