Während der Auflagefrist sind bei der Gemeinde sechs Einsprachen eingegangen. Eine Einsprache betrifft den Strassenplan. Fünf Einsprachen sind zum Zonenplan und teilweise kombiniert zum Baureglement eingegangen. Die Eingaben werden nun durch die Gemeinde geprüft und Einspracheverhandlungen geführt.
Der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen und die öffentliche Auflage der Ortsplanungsinstrumente im FLADE Blatt vom 15. November 2019 informiert. Während der Auflagefrist vom 18. November bis 17. Dezember 2019 sind sechs Einsprachen eingegangen. Ein Einsprecher stellt das kantonale Baugesetz (PBG) in Frage. In der Folge zielt seine Einsprache auf das kommunale Baureglement. Zwei Einsprecher erheben Einsprache gegen Zonierungen zum Teil kombiniert zum Baureglement. In den weiteren Einsprachen werden die Zonen von einzelnen privaten Parzellen bemängelt, beziehungsweise kleinere Änderungen beantragt. Die Eingaben werden nun geprüft und mit den Einsprechern sogenannte Einspracheverhandlungen durchführt. Dort, wo keine Einigung erzielt werden kann, muss der Gemeinderat einen Einspracheentscheid fällen. Im Anschluss daran findet dann das fakultative Referendumsverfahren statt, bevor der Gemeinderat beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Genehmigung der Ortsplanungsinstrumente beantragen kann. Der Gemeinderat wird, wie bis anhin, laufend über den Fortschritt der Arbeiten informieren.


