Am 5. November 2019 hat der Gemeinderat den neuen Zonenplan und das neue Baureglement erlassen. In der Zeit vom 5. Juni bis 4. Juli 2020 unterstanden sie der Referendumsvorlage. Am 3. Juli 2020 wurden der Gemeinderatskanzlei insgesamt 508 gültige Referendumsunterschriften übergeben. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen des Referendums festgestellt und den Abstimmungstermin auf den 29. November 2020 festgelegt.
Gemäss Art. 23 des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen unterstehen allgemeinverbindliche Reglemente dem fakultativen Referendum. So hat der Gemeinderat die Referendumsfrist für den neuen Zonenplan und das Baureglement vom 5. Juni bis zum 4. Juli 2020 festgelegt. Am Freitag, 3. Juli 2020 wurden der Gemeinderatskanzlei die Unterschriftsbögen übergeben. Die Kontrolle durch die Stimmregisterführerin hat 508 gültige Unterschriften ergeben. Für das Zustandekommen des fakultativen Referendums sind gemäss Gemeindeordnung 200 Unterschriften nötig. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Referendum zustande gekommen ist.


