Der Wald ist ein natürliches Ökosystem und kein Werk. Entsprechend wird von den Waldbesuchenden erwartet, dass sie ihr Verhalten und ihre Ausrüstung den Gegebenheiten anpassen und sich den waldtypischen Gefahren bewusst sind. Insbesondere im Winter sind die Gefahren im Wald durch die Schneelast auf den Bäumen erhöht. Deshalb ist aktuell besondere Vorsicht geboten.
Im Februar des letzten Jahres lag im ganzen Kanton St.Gallen so viel Schnee, dass die Bäume die Schneelast kaum mehr tragen konnten. Die kantonalen Stellen erliessen daraufhin eine Warnung und rieten vom Betreten von Wäldern ab. Auch wenn keine solche Warnung besteht, ist beim Betreten des Waldes Vorsicht geboten. Die Natur ist unberechenbar und im Gegensatz zu Eigentümern von Gebäuden und anderen Werken besteht für die Waldeigentümer keine Pflicht zur Bewirtschaftung. So muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Bäume umstürzen oder Äste abbrechen können. Neben den ohnehin teilweise tragischen Auswirkungen eines solchen Unglücksereignisses kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass jemand für die Unglücksfolgen haftet. Mangels der Bewirtschaftungspflicht liegt keine Kausalhaftung vor. Die Waldbesuchenden sind daher aufgefordert, insbesondere bei speziellen Wetterverhältnissen wie Gewittern, Stürmen oder viel Schnee besondere Vorsicht walten zu lassen oder den Wald gar nicht erst zu betreten.


