Der Winter hat bereits Einzug gehalten. Für die Mitarbeiter der Abteilung Werke bedeutet dies, morgens noch früher als gewohnt in die Kälte aufzubrechen und dies auch an Wochenenden und Feiertagen.
Der Winterdienst wird in der Gemeinde Degersheim von der Abteilung Werke und von beauftragten Unternehmern und Privaten durchgeführt. Sie sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen und notwendigen Mitteln in einem möglichst guten Zustand zu halten. Streumittel werden reduziert und umweltschonend eingesetzt. Schwarzräumungen erfolgen prioritär an Zu- und Wegfahrten der Gemeindestrassen sowie im Dorfzentrum.
Damit die Schneeräumung reibungslos klappt, bitten wir, folgende Punkte zu beachten.
Schneeablagerungen auf Privatgrundstücken
"Schneemaden“ vor privaten Ausfahrten sind selbständig wegzuräumen Bei der Räumung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen kann Schnee auf dem anstossenden Grundstück abgelagert werden. Hingegen ist es nicht gestattet Schnee von Höfen, Vorplätzen usw. auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen. Die Verursacher können für die Verkehrsstörung und -gefährdung und die Beseitigungsmassnahmen haftbar gemacht werden.
Parkieren von Fahrzeugen
Auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen parkierte Fahrzeuge sind zu entfernen. Parkierte Autos behindern die Räumungsarbeiten massiv. Die Gemeinde Degersheim lehnt jede Haftung für entstehende Schäden ab. Mehraufwände, die durch abgestellte Fahrzeuge verursacht werden, werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Gefahr für Kinder
Die Schneeräumung findet meistens bei sehr schwierigen Wetterverhältnissen statt. Die Fahrzeuge sind gross und benötigen zur Räumung des Schnees ein gewisses Tempo. Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder über diese spezielle Gefahr zu informieren. Gehen Sie den Fahrzeugen, welche sich mit gelbem Drehlicht bemerkbar machen, grossräumig aus dem Weg.
Die Abteilung Werke dankt für die Beachtung dieser Vorgaben und für das entgegengebrachte Verständnis.


