Am 17. August 2021 hat der Gemeinderat den Teilzonenplan Hintertschwil Ost erlassen und anschliessend dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet. Diese ist mittlerweile erfolgt. Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan per 11. Februar 2022 in Kraft gesetzt.

Auf dem Areal der Gebr. Lienhard AG in Hintertschwil besteht ein wachsender Platzbedarf für Warenumschlag und Inventar der verschiedensten Arbeitstätigkeiten. Um der steigenden Nachfrage nachzukommen aber auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Optimierung und Erweiterung der Infrastruktur der Gebrüder Lienhard AG auf dem Werkareal in Degersheim zwingend notwendig. Da der Platz auf dem Werkareal an der Grüenaustrasse 1 innerhalb der bestehenden Bauzonen bereits ausgeschöpft ist, will die Gebrüder Lienhard AG ihr Areal nach Norden und Nordosten ausweiten. Aus diesem Grund wurde die betroffene Fläche neu der Bauzone zugeführt. Als Kompensation wurde ein Teil des Grundstückes Nr. 943, das sich in der Wohn-Gewerbezone WG3 befindet, ausgezont. Der Gemeinderat unterbreitete den Teilzonenplan Hintertschwil Ost im Sommer 2021 einer Mitwirkung und erliess diesen in der Folge am 17. August 2021. Mit Verfügung vom 1. Februar 2022 hat das Amt für Raumplanung und Geoinformation (AREG) den Erlass nun genehmigt. Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung auf den 11. Februar 2022 festgelegt.