Obwohl das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) erst per 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, hat die Regierung bereits einen II. Nachtrag ausgearbeitet. Den Entwurf hat sie den Gemeinden, den Parteien und diversen Verbänden bis am 31. Mai 2021 zur Vernehmlassung unterbreitet. Aufgrund der Erfahrungen, welche der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision machte, hat er eine umfassende Stellungnahme eingereicht.
Schon vor Erlass des am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen PBG, hatte der Gemeinderat in den vorhergehenden Jahren intensiv an der kommunalen Ortsplanungsrevision gearbeitet. Im November 2019 erliess er, gestützt auf das neue PBG, einen neuen Zonenplan und ein neues Baureglement. Diese wurden von der Stimmbevölkerung anlässlich der Referendumsabstimmung vom 29. November 2020 abgelehnt.
Nur wenige Tage nach der Abstimmung wurde bekannt, dass der Kanton im Rahmen eines II. Nachtrags eine Überarbeitung des PBG plant. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Ortsplanungsrevision erst dann wieder an die Hand zu nehmen, wenn der Inhalt dieser Änderungen definitiv bekannt ist. Ein Entwurf des betreffenden Nachtrags ist mittlerweile ausgearbeitet und wurde bis 31. Mai 2021 einer Vernehmlassung unterstellt. Für den Gemeinderat Degersheim war es wichtig, seine Erkenntnisse, die er im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision sammelte, einfliessen zu lassen. Er hat daher eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Grosse Teile der geplanten Revision werden vom Gemeinderat befürwortet. Insbesondere die Wiedereinführung des grossen Grenzabstandes begrüsst der Gemeinderat sehr. Die diesbezüglich vorgeschlagene Ergänzung gibt den Gemeinden ein Instrument in die Hand, die Dimensionierung der Bauvorhaben beschränken zu können, ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung, wie sich im Zusammenhang mit der Abstimmung zu den Ortsplanungsinstrumenten gezeigt hat.


