Die Elternschaftsbeiträge sind eine wertvolle Leistung, die Familien nach der Geburt eines Kindes beantragen können. Für diese Beiträge besteht im Kanton St. Gallen ein gesetzlicher Anspruch. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Familienarmut geleistet werden.
Familien in finanziell schwierigen Situationen haben die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes Elternschaftsbeiträge zu beantragen und dadurch finanziell entlastet zu werden. Elternschaftsbeiträge sind als Überbrückungshilfe für junge Eltern gedacht, wenn das Einkommen den Lebensbedarf nicht deckt. Die Beiträge werden während maximal sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes durch die Gemeinde ausbezahlt. Die Idee ist, dass Familien mit dem Geld die anfallenden Mehrkosten und mögliche Lohnausfälle vorübergehend kompensieren können. Die Gemeinden Flawil und Degersheim haben die Informationen zu den Voraussetzungen für die Auszahlung von Elternschaftsbeiträgen im Internet aufgeschaltet. Sie sind unter www.flawil.ch/elternschaftsbeitraege und www.degersheim.ch zu finden.


