Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung läuft bis 31. März 2018.
Berechnung
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2018 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv können eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular heruntergeladen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Formular am Schalter der AHV-Zweigstelle zu beziehen.
Anmeldefrist
Gesuche für Prämienverbilligung können bis 31. März 2018 eingereicht werden. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Erleichterung für Ergänzungsleisgungsbeziehende
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHV-Zweigstelle Degersheim kann Sie auf Wunsch während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung persönlich beraten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv.


