Die Grauer & Co AG, Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1564 an der Feldeggstrasse in Degersheim, hat den Gemeinderat ersucht, für die Überbauung ihres Grundstückes ein Sondernutzungsplanverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat lädt nun die Bevölkerung zur Mitwirkung ein.
Ein Sondernutzungsplan hat zum Zweck, die im Zonenplan und Baureglement enthaltene baurechtliche Grundordnung in bestimmten Teilräumen zu ergänzen, weiter zu verfeinern oder abzuändern. Für Baugrundstücke die sich aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders für eine intensive Wohn- oder Industrienutzung eignen, kann im Zonenplan eine Sondernutzungsplanpflicht vorgeschrieben werden. Ist eine solche nicht vorgeschrieben, steht es der Bauherrschaft offen, beim Gemeinderat ein entsprechendes Planverfahren zu beantragen. So geschehen beim Grundstück Nr. 1564 in der Feldegg. Bevor der Gemeinderat über das Plangesuch entscheidet, lädt er die Bevölkerung zur Mitwirkung ein.
Überlänge
Das Grundstück Nr. 1564 ist rund 4'500 Quadratmeter gross und ist der Wohnzone W3 zugeschieden. Aufgrund seiner Fläche würde es Platz für mehrere Mehrfamilienhäuser bieten. Wie die Grundeigentümerin im eingereichten Sondernutzungsplan festhält, plant sie jedoch die Erstellung von lediglich einem Mehrfamilienhaus, um möglichst viel zusammenhängende Grünflächen erhalten zu können. Um das Grundstück dennoch gut nutzen zu können, plant sie einen Bau, welcher die gemäss Baureglement für diese Zone vorgeschriebene Höchstlänge um rund zehn Meter überschreitet.
Gute Erschliessung
Ein weiterer Grund für das Plangesuch ist auch die Erschliessungsplanung, welche ebenfalls mit einem Sondernutzungsplan vorgenommen werden kann. Damit bei einer allfälligen späteren Erweiterung der Bauzone auf die Nachbargrundstücke die Erschliessung nicht neu geplant oder geändert werden muss, ist es der Wunsch der Grundeigentümerin, diese heute schon so zu planen, dass diese bestmöglich erweitert werden kann. Um eine hinreichende Erschliessung sicherzustellen ist es notwendig, dass nebst dem Sondernutzungsplan auch ein Strassenprojekt für die neue Erschliessungstrasse erarbeitet und diese neu in Gemeindestrassennetz aufgenommen wird.
Verfahrensablauf
Im Rahmen eines Sondernutzungsplanverfahrens hat der Gemeinderat die Bevölkerung zur Mitwirkung einzuladen und den Plan durch den Kanton vorprüfen zu lassen. Erst nach diesen beiden Verfahrensschritten kann der Gemeinderat den Sondernutzungsplan erlassen. Im Falle des Erlasses wird der Sondernutzungsplan öffentlich aufgelegt.
Mitwirkungsverfahren
Der eingereichte Sondernutzugsplan kann ab dem 15. März im Gemeindehaus oder auf der Homepage unter der Rubrik Politik -> Sondernutzungsplan Feldeggstrasse eingesehen werden. Am Samstag, 20. März, findet um 10.00 Uhr eine geführte Begehung des Grundstückes statt und am Montag, 29. März stehen die Grundeigentümerin sowie Vertreter des beauftragten Raumplanungsbüros ab 19.00 Uhr im Gemeindehaus für die Beantwortung von individuellen Fragen zum Projekt und zum Sondernutzungsplan zur Verfügung. Für diese Fragemöglichkeit ist eine Anmeldung an gemeinde@degersheim.ch erforderlich. Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 30. April 2021 bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 79, 9113 Degersheim oder per E-Mail an gemeinde@degersheim.ch eingereicht werden.
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