In seiner Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat am 13. März 2020 die Schliessung von Sportanlagen angeordnet und Sporttrainings untersagt. Nun werden diese Vorschriften schrittweise gelockert, was sowohl für Vereine als auch für die Betreiber der Sportanlagen eine Herausforderung bedeutet. Der Sportplatz Mühlefeld bleibt daher für die individuelle Nutzung weiterhin gesperrt.

Sporttrainings sind wieder erlaubt, sofern nicht mehr als fünf Personen daran teilnehmen und ein Abstand von mindestens zwei Metern während des ganzen Trainings eingehalten wird. Sportvereine sind angewiesen, zur Umsetzung dieser und weiterer Sicherheitsvorkehrungen ein Trainingskonzept zu erstellen. Ebenfalls sind die Betreiber von Sportanlagen verpflichtet, ein Konzept vorzulegen, wenn sie ihre Anlagen für die allgemeine Nutzung öffnen wollen. Da beim frei zugänglichen Sportplatz Mühlefeld die Einhaltung eines Konzeptes nicht überprüft werden kann, bleibt dieser für die individuelle Nutzung weiterhin vollumfänglich gesperrt. Der Fussballclub FC Neckertal-Degersheim hat ein den Anforderungen genügendes Trainingskonzept ausgearbeitet, aufgrund dessen ihm die Anlage für die offiziellen Trainings zur Verfügung steht.