Bis Ende September 2025 müssen sämtliche Stacheldrahtzäune im Kanton St. Gallen entfernt sein. Grundeigentümer, welche dieser Pflicht nicht nachkommen müssen mit einer erheblichen Busse rechnen.

Durch eine kantonale Gesetzesänderung von 2021 wurden Stacheldrahtzäune gesamten Kanton St. Gallen verboten. Eine Übergangsfrist von vier Jahren gab den Betroffenen genügend Zeit, um diese zurückzubauen. Ende September 2025 läuft diese ab und alle Wiesen- und Waldbesitzerinnen und -besitzer sind dazu aufgerufen, diese noch rechtzeitig zu entfernen. Sind ab Oktober 2025 noch Stacheldrahtzäune vorhanden, müssen die betreffenden Grundeigentümerinnen und -eigentümer damit rechnen, dass sie gemeldet und mit einer Busse belegt werden.

Jagd Degersheim hilft beim Rückbau

Die Jagd Degersheim hat Ende August einem Landbesitzer spontan geholfen, rund 700 m Stacheldraht zurückzubauen. Für Fredi Mittelholzer, den Präsidenten des Vereins, ist dieser Rückbau ein wichtiger Schritt zum Schutz der Wildtiere: "Die Stacheldrahtzäune können für Wald- und Weidetiere eine tödliche Falle sein. Aber auch für Wanderer und Biker ist dieser eine Gefahr. Vom Rückbau profitieren also alle."