Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zu betreuen, benötigen eine Bewilligung des Amts für Soziales des Kantons St.Gallen. Nach einem Aufsichtsbesuch wurde diese Bewilligung nun erneuert.

Im Mai 2003 hat die Kita Kieselstein zum ersten Mal eine Betriebsbewilligung erhalten. Die Bewilligung wurde seither in regelmässigen Abständen erneuert und im Dezember 2017 von 12 auf 16 Betreuungsplätze erweitert. Vor der Erneuerung der Bewilligung prüft das Amt für Soziales jeweils, ob die Bewilligungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Neben einem Kontrollbesuch vor Ort, werden sämtliche Konzepte und Dokumentationen überprüft. Auch die Prüfungsberichte der internen Aufsicht, welche in Degersheim durch die Aufsichtskommission Kita gewährleistet ist, werden beigezogen. Das Amt für Soziales ist nach Abschluss seiner Prüfungen zum Schluss gekommen, dass die Kinder in der Kita Kieselstein sehr gut aufgehoben und sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.