Die Schule Degersheim ermöglicht künftig Sonderurlaube während der obligatorischen Schulzeit von bis zu 10 Tagen ermöglichen. Gegen den I. Nachtrag zum Urlaubsreglement wurde kein Referendum ergriffen. Der Gemeinderat setzt die Anpassung nun per 1. Februar 2026 in Kraft.

Familienurlaube während der Schulzeit haben sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz vermehrt zu einem gesellschaftlichen Bedürfnis entwickelt. Verschiedene Gemeinden in der Region haben darauf reagiert und im Zusammenhang mit der Gewährung von Urlaubsgesuchen ausserhalb der Schulferien ihre Praxis geändert oder sogar ihr Urlaubsreglement angepasst. Der Gemeinderat von Degersheim hat nun auf entsprechenden Antrag des Schulrats ebenfalls einen Nachtrag zum bestehenden Urlaubsreglement verabschiedet. Dieser sieht vor, dass In der Regel während der Volksschulzeit pro Kind einmal ein Sonderurlaub von zehn Schultagen bewilligt werden kann. Folgende Einschränkungen gelten für den Sonderurlaub:

  • Eine Aufteilung ist nur vor und nach den gleichen Schulferien möglich.

  • Keinen Urlaub gibt es für die erste Schulwoche nach den Sommerferien.

  • Wird der Urlaub nicht in voller Länge beansprucht, verfällt der Restanspruch.

  • Fallen in den geplanten Zeitraum besondere Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Lager- oder Berufswahlwochen), wird der Urlaub in der Regel nicht bewilligt.

  • Beim Bezug eines Sonderurlaubes besteht kein Anrecht auf Rückvergütung des verpassten Musikschulunterrichtes.

Der Nachtrag zum Urlaubsreglement war vom 17. Oktober bis zum 15. November 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 hat der Gemeinderat festgestellt, dass das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde. Entsprechend setzt der Gemeinderat die Anpassung des Urlaubsreglements per 1. Februar 2026 in Kraft.