Alkohol am Steuer ist ein öffentliches Sicherheitsrisiko. Wer unter Alkoholeinfluss in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer hohen Busse oder gar dem Entzug des Führerausweises rechnen.

Wer in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von über 0.5 Promille unterwegs ist, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Wie schnell dieser Wert erreicht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Grösse, Gewicht und Trinkgeschwindigkeit der konsumierenden Person. Am sichersten ist es, vor dem Fahren auf Alkohol zu verzichten. Denn nach einem Glas Bier oder Wein verschlechtert sich die Sicht und die Reaktionsfähigkeit, was mehr Risiken zur Folge hat.

Bereits geringer Konsum führt zu hoher Busse

Ein Glas Bier (3 dl) oder Alkopop mit einem Alkoholgehalt von 5 Volumenprozent führt zu einem Blutalkoholwert zwischen 0.2 und 0.5 Promille. Fährt man mit 0.5 bis 0.79 Promille in eine Polizeikontrolle, führt dies zu einer Verwarnung und einer Busse in Höhe von etwa 600 bis 800 Franken. Bei gleichzeitiger Verletzung der Verkehrsregeln wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen und es droht eine noch höhere Busse. Die Höhe der Busse richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der betroffenen Person.

Entzug Führerausweis ab 0.8 Promille

Ab einem Blutalkoholwert von 0.8 Promille wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Busse verrechnet, deren Höhe sich nach den finanziellen Verhältnissen und dem konsumierten Alkohol richtet. Im Wiederholungsfall droht der betroffenen Person sogar eine Gefängnisstrafe von eins bis drei Jahren.

Monatelange Abstinenz und Kontrollen nach starker Trunkenheit

Weist eine Person über 1.6 Promille Alkohol im Blut auf, muss diese ein aufwändiges und langwieriges Prozedere durchlaufen. Eine Expertin oder ein Experte klärt ab, ob eine Alkoholsucht besteht, und fordert mehrere Monate Abstinenz, die durch Haarproben nachgewiesen werden muss. Der Führerausweis wird nur unter Zustimmung der zuständigen Experten zurückgegeben.