Hunde, die älter als fünf Monate sind, müssen bei der Hundekontrolle gemeldet werden. Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt/Hundekontrolle, sofern Sie noch nicht als Hundehalter/in im AMICUS registriert sind.
Für die Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir den Impfausweis inkl. Chip-Nummer. Änderungen von Personalien und Adressen, Besitzerwechsel und Tod des Tieres können schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
Hundedatenbank AMICUS
Seit dem 1. Januar 2016 finden Hundehalter/innen ihre Daten und Informationen auf der Homepage www.amicus.ch. Sie sehen die eigenen Personendaten sowie die Tierdaten der Hunde.
Hundesteuer
Im März erhalten Sie die Hundesteuerrechnung für das laufende Jahr. Nachdem der Gemeinderat die jährliche Hundetaxe per 1. Januar 2020 angepasst hat beträgt diese für jeden Hund 120 Franken.
Sachkundenachweis
Das nationale Hundekurs-Obligatorium endete am 31. Dezember 2016. Nach dem Entscheid des Parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat die Streichung aus dem Tierschutzgesetzt per 1. Januar 2017 beschlossen. Da auf kantonaler Ebene auch im neuen Hundegesetz keine Bestimmungen zu einer generellen Kurspflicht enthalten sind, müssen die Hundehalter und Hundehalterinnen im Kanton St. Gallen in Zukunft keine obligatorischen Kurse besuchen. Die Hundekurse werden weiterhin angeboten und ein Besuch eines freiwilligen Hundekurses wird empfohlen.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie bitte das Einwohneramt/Hundekontrolle an, Tel. 071 372 07 20, oder schreiben Sie eine E-Mail an vanessa.lutz@degersheim.ch


