Die Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1564 an der Feldeggstrasse in Degersheim hat den Gemeinderat ersucht, für die Bebauung seines Grundstücks ein Sondernutzungsplanverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat dieses Planverfahren genehmigt und in der Folge am 26. Oktober 2021 den Sondernutzungsplan sowie den Teilstrassenplan Feldeggstrasse erlassen. Mittlerweile wurden beide Pläne von den kantonalen Stellen genehmigt und vom Gemeinderat per 13. Mai 2022 in Kraft gesetzt.
Ein Sondernutzungsplan hat zum Zweck, die im Zonenplan und Baureglement enthaltene baurechtliche Grundordnung in bestimmten Teilräumen zu ergänzen, weiter zu verfeinern oder abzuändern. Wenn Baugrundstücke, die aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit besonders für eine intensive Wohn- oder Industrienutzung geeignet sind, kann im Zonenplan eine Sondernutzungsplanpflicht vorgeschrieben werden. Ist eine solche nicht vorgeschrieben, steht es der Bauherrschaft offen, beim Gemeinderat ein entsprechendes Planverfahren zu beantragen. Nachdem der Gemeinderat das Planverfahren bewilligt und durchgeführt hat, haben nun auch die Kantonalen Stellen die Pläne genehmigt. Sondernutzungsplan und Teilstrassenplan Feldeggstrasse sind ab sofort in Kraft.
Überlänge
Das betreffende Grundstück Nr. 1564 ist rund 4'500 Quadratmeter gross und ist der Wohnzone W3 zugeschieden. Aufgrund seiner Fläche würde es Platz für mehrere Mehrfamilienhäuser bieten. Die Grundeigentümerin plant jedoch die Erstellung von nur einem Mehrfamilienhaus, um möglichst viel zusammenhängende Grünflächen erhalten zu können. Um das Grundstück dennoch gut nutzen zu können, plant sie einen Bau, welcher die gemäss Baureglement für diese Zone vorgeschriebene Höchstlänge um rund zehn Meter überschreitet. Dazu und auch für eine gute Erschliessungsplanung hat sie beim Gemeinderat um die Durchführung eines Sondernutzungsplanverfahrens ersucht.
Mitwirkung durchgeführt
Bevor der Gemeinderat über die Durchführung des Sondernutzungsplanverfahrens entschieden hat, hatte er die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. In diesem Rahmen fanden im März 2021 eine geführte Begehung des Grundstückes sowie eine Fragestunde statt, zu welcher die gesamte Bevölkerung eingeladen war. Nachdem die Veranstaltungen nur spärlich besucht wurden, gingen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens keine Rückmeldungen ein. In der Folge bewilligte der Gemeinderat das Planverfahren und reichte den Sondernutzungsplan sowie den zugehörigen Teilstrassenplan beim Kanton zur Vorprüfung ein.
Städtebauliche Kommission
In einem Sondernutzungsplanverfahren werden erhöhte Anforderungen an die Bauqualität gestellt. Aus diesem Grund hat der Kanton nicht nur die rechtliche Seite geprüft, sondern den Sondernutzungsplan auch der städtebaulichen Kommission zur Prüfung vorgelegt. Nachdem aufgrund deren Rückmeldungen leichte Anpassungen am Sondernutzungsplan wie auch am Teilstrassenplan vorgenommen wurden, hat der Gemeinderat die beiden Pläne am 26. Oktober 2021 erlassen. Innert der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, welche bereinigt werden konnte.
Genehmigung erteilt
Sämtliche Ortsplanungsinstrumente bedürfen gemäss den Planungs- und Baugesetz der Genehmigung durch die zuständigen kantonalen Stellen. Daher wurde der Sondernutzungsplan dem Amt für Raumplanung und Geoinformation (AREG) und der Teilstrassenplan dem Tiefbauamt des Kantons St.Gallen zur Genehmigung vorgelegt. Nach eingehender Prüfung wurden die beiden Pläne zwischenzeitlich genehmigt. Der Gemeinderat hat nun die Genehmigung zur Kenntnis nehmen können und die Inkraftsetzung auf den 13. Mai 2022 festgelegt. Der Sondernutzungsplan und der Teilstrassenplan werden nun auch im Geoinformationssystem hinterlegt.


