Im Auftrag der Gemeinde führte das Gesundheitsdepartement in den vergangenen Monaten in verschiedenen Betrieben Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. Dabei wurde überprüft, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Bis in einem Fall waren die Testkäufer nicht erfolgreich, was bedeutet, dass die Jugendschutzbestimmungen gut eingehalten werden.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren, bei hochprozentigem Alkohol unter 18 Jahren, ist verboten. Für den Jugendschutz ist es wichtig, dass dieses Verkaufsverbot auch eingehalten wird. Darum lässt die Gemeinde in unregelmässigen Abständen Kontrollen in Form von Testkäufen vornehmen. Bei diesen Testkäufen versuchen Jugendliche, welche das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, in verschiedenen Verkaufsstellen und Restaurants Alkohol und Tabakwaren zu erwerben. Bestehen Zweifel über das Alter der Konsumentinnen und Konsumenten müssen sie zwingend einen Ausweis verlangen. Diese Vorschrift wurde in sämtlichen überprüften Betrieben eingehalten. In einem Fall unterlief der Verkaufsperson jedoch ein Rechnungsfehler, weshalb dennoch Alkohol an eine minderjährige Person verkauft wurde. In sämtlichen anderen Betrieben wurden die Jugendschutzbestimmungen tadellos umgesetzt.