Das Verbrennen von belastetem Holz und Abfall im Freien, in Cheminéeöfen und in Heizungen ist verboten. Je nach Art der Belastung sind im Abgas neben Kohlenmonoxid, Stickoxid, Schwefeldioxid auch weitere gefährliche Substanzen zu finden, welche die Umwelt, Mensch und Tier stark belasten.
Häufig stellt sich die Frage, welches Holz als "natürlich" gilt. In der Luftreinhalte-Verordnung der Schweiz ist festgehalten, dass nur naturbelassenes Holz, wie Reisig, Äste, Stämme oder Schwemmholz aus Gewässern, als Holzbrennstoff gilt und verbrannt werden darf. Behandeltes Holz oder Holz, das mit Nägeln oder Leim zusammengefügt wurde, gilt nicht als natürlich.
Abfall verbrennen ist illegal
Ein Kilogramm Abfall, das illegal verbrannt wird, belastet die Umwelt gleich stark mit Schadstoffen wie zehn Tonnen Kehricht, die in einer Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden. Das Abfallverbrennen in nicht dafür vorgesehenen Anlagen ist eine massgebliche Quelle für Feinstaub. So erzeugt beispielsweise ein grösseres Mottfeuer in sechs Stunden gleich viel Russ und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines Tages.
Faustregel
Für jede Verbrennung von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien gilt die einfache Faustregel, dass ein Feuer nur dann wirklich unproblematisch ist, wenn Sie Ihre Wurst darauf braten und anschliessend lustvoll verspeisen würden.


