Hunde, die älter als fünf Monate sind, müssen bei der Hundekontrolle gemeldet werden. Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt/Hundekontrolle, sofern Sie noch nicht als Hundehalter/in im AMICUS registriert sind.
Für die Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir den Impfausweis inkl. Chip-Nummer. Änderungen von Personalien und Adressen, Besitzerwechsel und Tod des Tieres können schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
Hundedatenbank AMICUS
Hundehalterinnen und Hundehalter finden ihre Daten und Informationen auf der Homepage www.amicus.ch. Dort sind sowohl die Personendaten als auch die Tierdaten aufgeführt.
Hundesteuer
Für das laufende Jahr erhalten Sie eine Rechnung für die Hundesteuer. Die jährliche Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund.
Sachkundenachweis
Weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene besteht eine generelle Kurspflicht, weshalb im Kanton St. Gallen kein obligatorischer Kurs besucht werden muss. Die Hundekurse werden jedoch weiterhin angeboten und die Gemeinde empfiehlt Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern den Besuch eines freiwilligen Hundekurses.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie bitte das Einwohneramt/Hundekontrolle an, Tel. 071 372 07 20, oder schreiben Sie eine E-Mail an einwohneramt@degersheim.ch.


