Die Autobahnvignette 2024 verliert auf den 1.Februar 2025 ihre Gültigkeit. Ab dann muss die neue Vignette 2025 am Fahrzeug angebracht sein. Deutlich einfacher geht es mit der E-Vignette.

Nach dem Jahreswechsel ist jeweils vor dem Vignettentausch. Noch bis zum 31.Januar 2025 darf man mit der Autobahnvignette 2024 auf Schweizer Autobahnen und -strassen unterwegs sein. Danach benötigt man die neue Vignette für das Jahr 2025. Wer sie nicht hat, riskiert eine Ordnungsbusse in Höhe von 200 Franken. Daher sollte die neue Vignette 2025 baldmöglichst gekauft und an einer nicht entfernbaren Stelle am Fahrzeug angebracht werden.

Schnell und einfach mit der E-Vignette

Seit 2023 ist es möglich, die Autobahnvignette digital als E-Vignette zu kaufen. Der Vorteil dabei: Die alte Vignette muss nicht mehr abgekratzt und die neue nicht mehr angeklebt werden. Es reicht, den digitalen Bezahlungsprozess abzuschliessen und die neue Vignette ist gültig. Ein weiterer Vorteil bei der E-Vignette besteht für Personen mit Wechselkontrollschildern. Da die E-Vignette auf das Kontrollschild registriert wird, reicht eine Vignette für alle auf das Wechselschild gelösten Fahrzeuge.