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title: "Ergänzungsleistungen zur AHV und IV"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2022-06-16
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/16-06-22-erganzungsleistungen-zur-ahv-und-iv
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1655364502_sva.png
---# Ergänzungsleistungen zur AHV und IV


Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dann, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Sozialhilfe.

Ergänzungsleistungen erhalten auf Antrag Personen,

- die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine Rente der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben.

- deren Vermögen weniger als 100'000 Franken beträgt. Für Ehepaare liegt die Eintrittsschwelle bei 200'000 Franken, für Kinder bei 50'000 Franken. Der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften wird nicht berücksichtigt.

- die in der Schweiz ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben sowie Bürgerinnen und Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Landes sind.

- die Ausländerinnen und Ausländer sind und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose gilt eine Frist von fünf Jahren.

Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. [Hier](https://www.svasg.ch/online-schalter/berechnungstools/online-berechnungen/el21/) kann eine provisorische Schätzung vorgenommen werden, ob ein Anspruch auf die Leistung besteht.

Die Anmeldeformulare können [hier](http://www.svasg.ch/formulare-el) heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.

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