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title: "Beschränkung der Parkzeiten"
author: "Gemeinde-News Degersheim"
published: 2018-08-16
region: "Degersheim"
canonical_url: https://flawil-degersheim.regioticker.ch/article/16-08-18-beschrankung-der-parkzeiten
publisher: RegioTicker
image: https://www.degersheim.ch/newsimg/thumb_1534321778_180817-parkzeiten.jpg
---# Beschränkung der Parkzeiten


Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung zur Parkierungsregelung hat der Gemeinderat entschieden, vorerst auf den Erlass eines Reglements zu verzichten. Damit dennoch genügend Parkplätze für den bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung stehen, hat er bei der Kantonspolizei St.Gallen eine Parkzeitbeschränkung für die Parkplätze beim Bahnhofpärkli, beim Gemeindehaus, beim Friedhof und bei der Kähbrücke beantragt. Die entsprechende Verfügung liegt nun vor.

Gemäss dem Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei St.Gallen verfügt, dass die Parkzeit auf den Parkplätzen beim Bahnhofpärkli, beim Gemeindehaus, beim Friedhof und bei der Kähbrücke von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr auf maximal sechs Stunden beschränkt wird. Die Kontrolle erfolgt mittels Parkscheibe. Die Verfügung liegt vom 20. August bis zum 3. September öffentlich auf. Sobald sie Rechtskraft erlangt hat, wird die Neusignalisation vorgenommen.

**Parkplatzsituation analysiert**

Das Angebot an Parkplätzen in der Gemeinde Degersheim entspricht grundsätzlich der Nachfrage. Dennoch gibt es immer wieder Engpässe. Im Frühjahr 2017 hat der Gemeinderat deshalb die Parkplatzsituation in Degersheim genauer unter die Lupe genommen. Im Rahmen einer Bachelor-Arbeit haben daraufhin Studenten der Fachhochschule für Technik in Rapperswil (HSR) Analysen erstellt und die Problemstellen bezeichnet.

**Kein Parkierungsreglement**

Der Gemeinderat hat im letzten Sommer die Ergebnisse der Analyse beraten, die für ihn zentralen Probleme benannt und entschieden, in welchem Rahmen diese behoben werden sollen. Zudem hat er beschlossen in einem Reglement die Grundlagen für verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Situation zu schaffen. Der in der Folge erarbeitete Entwurf eines Parkierungsreglements wurde zusammen mit dem Umsetzungsplan im April 2018 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Aufgrund der Inhalte der Rückmeldungen, hat der Gemeinderat beschlossen, vorerst vom Erlass eines Parkplatzreglements abzusehen und lediglich Parkzeitbeschränkungen umzusetzen. Für diese Massnahme ist kein Reglement erforderlich.

**Dauerparkieren verhindern**

Beim Bahnhof stehen rund 60 durch die SOB bewirtschafteteParkplätze zur Verfügung, welche wenig genutzt werden.Die kostenfreien 24-Stunden-Parkplätze auf den Dorfplatz, beim Bahnhofpärkli, beim Friedhof oder bei der Kähbrücke sind teilweise „dauerbelegt“ und stehen folglich den Besuchenden der Sportanlagen oder des Dorfzentrums nicht zur Verfügung. Mit einer Beschränkung der Parkzeit auf sechs Stunden wird das Dauerparkieren verhindert. Sechs Stunden bieten genügend Zeit für einen Besuch der Sportanlagen oder für die Erledigungen verschiedenster Tätigkeiten.

**Verkehrsanordnung**

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):

Parkplätze: Dorfplatz, Friedhof, Bahnhofpärkli (Mühlefeldstrasse), Kähbrücke (Bahnhofstrasse)

Beschränkung der Höchstparkzeit mit Signal 4.18 «Parkieren mit Parkscheibe» und Zusatztext:

«Mo bis Fr 07.00 bis 19.00 Uhr max. 6 Std.»

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

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