Der öffentliche Parkplatz an der Mühlegasse unterhalb des Freibads steht aktuell uneingeschränkt zur Verfügung. Der Parkplatz soll während der Sommermonate den Gästen des Freibads und der Sportanlage zur Verfügung stehen und im Winter dem Werkhof als Schneedepot dienen. Damit dies gewährleistet ist hat der Gemeinderat die entsprechenden Massnahmen bei der Verkehrspolizei St. Gallen beantragt. Diese hat nun folgende Massnahmen erlassen:
· Beschränkung der Höchstparkzeit während den Monaten April bis November
· Parkverbot während den Monaten Dezember bis März
Diese neue Verkehrsanordnung, wird am Montag, 22. August 2022, amtlich publiziert.
Bildlegende: der Parkplatz unterhalb des Freibads bekommt neu eine Parkzeitregelung.


