Gemäss Pro Senectute gibt es Personen im AHV-Alter, die trotz schwierigen finanziellen Verhältnissen keine Ergänzungsleistungen (EL) beantragen, obwohl sie bezugsberechtigt wären. Die Gründe für diese Zurückhaltung sind vielfältig. Die Pro Senectute bietet für Betroffene Beratung und Unterstützung an.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dann, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe und es besteht ein rechtlicher Anspruch auf deren Bezug. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Pro Senectute weist immer wieder darauf hin, dass viele Personen im AHV-Alter keine Ergänzungsleistungen beantragen, obwohl ihnen diese aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zustehen würden. Oft stellen Betroffene aus verschiedenen Gründen keinen Antrag. Manche wissen nicht, dass es diese Leistungen gibt. Andere entscheiden sich bewusst gegen einen Antrag. Entweder ist ihnen der administrative Aufwand zu gross oder sie sind nicht in der Lage, die Formalitäten zu erledigen. Und wiederum andere möchten dem Staat nicht zur Last fallen, möchten nicht auf «fremdes» Geld angewiesen sein oder schämen sich schlicht dafür. Gemäss Pro Senectute ist dies bedauernswert, weil die Ergänzungsleistungen materielle Probleme lindern und dafür sorgen würden, dass die grundlegenden Bedürfnisse gedeckt werden können. Deswegen setzt sich die Pro Senectute dafür ein, dass alle Berechtigten Ergänzungsleistungen erhalten.
Beratung und Unterstützung
Seniorinnen und Senioren, die Beratung oder Unterstützung bezüglich Ergänzungsleistungen benötigen, dürfen sich bei der Pro Senectute, Regionalstelle Gossau und St.Gallen Land melden. Zusätzlich bietet die Gemeinde Flawil für Flawilerinnen und Flawiler jeden zweiten Donnerstagnachmittag im Monat, in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute, die «Anlaufstelle für Altersfragen» im Gemeindehaus an. Die Termine sind auf www.flawil.ch/altersfragen aufgeschaltet.
Telefon: 071 388 20 50
E-Mail: gossau@sg.prosenectute.ch
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (freitags nur bis 11.00 Uhr)
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) bietet unter der Telefonnummer
071 282 63 85 ebenfalls Unterstützung an.


