Die Grauer & Co. AG hat im Februar beim Gemeinderat ein Gesuch um Durchführung eines Planverfahrens auf den Grundstück Nr. 1564 an der Feldeggstrasse gestellt. Der Gemeinderat seinen Beschluss über das Planverfahren aufgeschoben und zuerst eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Mittlerweile ist die Mitwirkungsfrist ohne Rückmeldungen abgelaufen. Der Gemeinderat hat das Plangesuch bewilligt und den Sondernutzungsplan beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Das betreffende Grundstück Nr. 1564 ist rund 4'500 Quadratmeter gross und befindet sich in der Wohnzone W3. Aufgrund seiner Fläche würde es Platz für mehrere Mehrfamilienhäuser bieten. Wie die Grundeigentümerin im eingereichten Sondernutzungsplan festhält, plant sie jedoch die Erstellung von nur einem Mehrfamilienhaus, um möglichst viel zusammenhängende Grünflächen erhalten zu können. Damit das Grundstück dennoch gut genutzt werden kann, möchte sie einen Bau erstellen, welcher die gemäss Baureglement für diese Zone vorgeschriebene Höchstlänge um rund zehn Meter überschreitet. Dieses Vorhaben bedarf eines Sondernutzungsplanverfahrens, welches vom Gemeinrat bewilligt werden muss. Bevor der Gemeinderat jedoch im Grundsatz dem Sondernutzungsplanverfahren zugestimmt hat, entschied er, vorgängig im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens die Meinung der Bevölkerung abzuholen. Mittlerweile ist das Mitwirkungsverfahren ohne Rückmeldung aus der Bevölkerung abgelaufen. Der Gemeinderat hat nun das Gesuch zur Durchführung des Planverfahrens genehmigt und den Sondernutzungsplan beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach erfolgter Vorprüfung wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob er den Sondernutzungsplan auch inhaltlich genehmigen kann.


