Am 1. Oktober 2017 trat im Kanton St.Gallen das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Die Gemeinden sind aufgefordert, ihre Ortsplanungsinstrumente innerhalb der nächsten zehn Jahre anzupassen. Der Gemeinderat Degersheim hat sich entschieden, die Erneuerungsarbeiten zeitnah an die Hand zu nehmen. Mittlerweile konnten Zonenplan und Baureglement beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden.

Schon vor der Inkraftsetzung des neuen PBG hat der Gemeinderat Degersheim erste Vorarbeiten zur Erneuerung der Ortsplanungsinstrumente an die Hand genommen. Mit dem im Jahr 2016 erlassenen Masterplan Innenentwicklung schuf er eine gute Grundlage für die weiteren nötigen Schritte. Der Gemeinderat hat sich seither intensiv mit dem Richtplan, dem Zonenplan und dem Baureglement befasst. Nach der Vorprüfung dieser Planungsunterlagen durch den Kanton ist eine öffentliche Mitwirkung vorgesehen.

Richtplan als Grundlage

Der Entwurf des kommunalen Richtplans wurde im Gemeinderat bereits verabschiedet und anschliessend vom Baudepartement des Kantons St.Gallen vorgeprüft. Mittlerweile wurden die Rückmeldungen aus der Vorprüfung verarbeitet und wo nötig in den Richtplan übernommen. Die Richtplanung stimmt die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. Er dient somit als Grundlage für den Zonenplan und das Baureglement.

Erste Entwürfe verabschiedet

Zonenplan und Baureglement bilden sie sogenannten Rahmennutzungspläne einer Gemeinde und müssen zwingend miteinander erlassen werden. Nachdem die Grundzüge des Richtplanes festgelegt waren, hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Baureglement auseinandergesetzt. „Es galt die Spielräume, die der Gemeinde noch bleiben, so auszufüllen, dass sich Degersheim in den nächsten Jahren optimal entwickeln kann“, sagt Gemeindepräsidentin Monika Scherrer. „Dabei müssen eine effiziente Raumnutzung und die Aufrechterhaltung der Lebensqualität gleichermassen berücksichtigt werden.“ Auch die Arbeiten am Zonenplan wurden vorangetrieben. Unmittelbar nach den Sommerferien konnte der Gemeinderat einen ersten Entwurf der beiden Rahmennutzungspläne verabschieden.

Zur Vorprüfung beim Kanton

Mittlerweile wurden die Entwürfe dem Baudepartement des Kantons St.Gallen übergeben, wo sie von verschiedenen Fachleuten überprüft werden. Rechtliche Aspekte spielen dabei ebenso eine Rolle, wie solche der Entwicklungs- und Raumplanung. Sobald die Ergebnisse der Vorprüfung vorliegen, gilt es, diese so gut wie möglich einzufügen und die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Je nach Umfang des Prüfungsberichtes eine Aufgabe, die viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Danach werden Richt- und Zonenplan sowie das Baureglement der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung vorgelegt.

Es bleibt noch einiges zu tun

Sobald die Ergebnisse aus der öffentlichen Mitwirkung in die Planungsinstrumente eingeflossen sind, können diese vom Gemeinderat definitiv erlassen werden. Rechtsgültigkeit erlangen die Rahmennutzungspläne jedoch erst, wenn sie nach abgelaufener Einsprache- und Referendumsfrist vom Kanton genehmigt wurden. Damit ist der Ortsplanungsprozess aber noch nicht abgeschlossen. Auch die Sondernutzungspläne und Schutzverordnungen müssen erneuert oder angepasst werden. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sind bereits im Gange.