Am 23. Oktober 2018 hat der Gemeinderat das neue Wasserreglement erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist in der Zwischenzeit unbenutzt abgelaufen. Das Wasserreglement tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Der dazugehörige Gebührentarif tritt ebenfalls per 1. Januar 2019 in Kraft. Der Gemeinderat hat diesen an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2018 erlassen. Die Gebühren bleiben unverändert. Geändert wurden die Verweise ins Reglement und vereinzelte Bezeichnungen.