Der Gemeinderat durfte sich zu Beginn des Jahres mit einem Antrag auseinandersetzen, wonach das Abfeuern von Feuerwerk in der Silvesternacht verboten werden solle. Dem Gemeinderat geht das zu weit. Dennoch möchte er die Bevölkerung im Hinblick auf die verschiedenen Bedürfnisse zur Rücksicht auffordern.
Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz können sich die Silvesternacht ohne Feuerwerk nicht mehr vorstellen. Dieses Erlebnis ist tief in der Gesellschaft verankert. Das Glockengeläut der Kirchen zum Jahreswechsel hat ebenfalls eine lange Tradition und ist für viele Menschen ein Moment der Besinnung. So läuten die Kirchglocken in Degersheim und Wolfertswil in der Silvesternacht jeweils das alte Jahr ab 23.50 Uhr aus und, nach einer kurzen Pause um Mitternacht, bis 00.10 Uhr das neue Jahr wieder ein. Durch den Lärm der Feuerwerkskörper, die zur selben Zeit abgefeuert werden, ist das Glockengeläut jedoch nur schlecht zu hören. Auch die Ruhe um Mitternacht wird durch den Lärm des Feuerwerks gestört. Mit einem Feuerwerksverbot in der Silvesternacht würde aber ebenfalls ein grosser Teil der Bevölkerung eingeschränkt. Der Gemeinderat erachtet es deshalb nicht als zweck- und verhältnismässig, das Abfeuern von Feuerwerk zu untersagen. Er bittet die Bevölkerung aber darum, sich im Umgang mit Feuerwerk gegenüber Mensch und Umwelt respektvoll zu verhalten. Der Verzicht auf das Abfeuern von Feuerwerk zwischen 23.45 und 00.15 Uhr in der Silvesternacht erlaubt es den Bewohnerinnen und Bewohnern, die den Jahreswechsel als besinnlichen Moment erleben möchten, dies störungsfrei zu tun.


