Der Gemeinderat hat das Friedhofs- und Bestattungsreglement überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. An seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat er dieses erlassen. Nun liegt es für das Referendumsverfahren auf.

Das aktuell gültige Friedhof- und Bestattungsreglement datiert vom 14. November 1995 und wird den heutigen Umständen und Anforderungen nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund wurde das Reglement, überarbeitet. Nach einer Vernehmlassung bei den beiden Kirchgemeinden hat der Gemeinderat das neue Friedhof- und Bestattungsreglement am 13. September 2022 erlassen. Für die Bevölkerung ergeben sich aus den neuen Reglement keine spürbaren Änderungen. So wurde es in erster Linie praxistauglich gemacht, stark gekürzt und vereinheitlicht. Neu sind auch die Bestimmungen zum Waldfriedhof im Friedhofs- und Bestattungsreglement zu finden. Im Zusammenhang mit dem neuen Reglement hat der Gemeinderat auch den Gebührentarif erlassen. Auch dieser orientiert sich an den bis anhin geltenden Ansätzen.

Referendumsverfahren

Das Friedhofs- und Bestattungsreglement wird vom 23. September bis 23. Oktober 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Während dieser Zeit kann es in der Gemeinderatskanzlei oder hier

«Politik -> Friedhof- und Bestattungsreglement» eingesehen werden. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das Reglement per 1. November 2022 in Kraft.